Stand 04.02.2021
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- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
In der Diözese Linz wurde am 18. September ein Erlass von Diözesanbischof Manfred Scheuer veröffentlicht. Dieser Erlass ordnet – in Abstimmung mit der Österreichischen Bischofskonferenz – ab Montag, 21. September 2020 für öffentliche Gottesdienste im Gebiet der Diözese Linz bis auf Weiteres folgende Präventionsmaßnahmen an:
Bei religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Trauungen, Taufen, Begräbnisse, Erstkommunionen, Firmungen, Priesterweihen etc.) ist zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen ein Präventionskonzept zu erarbeiten. Die Einhaltung ist durch eine/n Präventionsbeauftragte/n sicherzustellen. Das Kontaktpersonenmanagement ist durch geeignete Maßnahmen wie zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze zu gewährleisten.
Die Bestimmungen der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste bleiben aufrecht, sofern sie den oben genannten Vorschriften nicht widersprechen. Eine überarbeitete Rahmenordnung der Bischofskonferenz zu öffentlichen Gottesdiensten wird demnächst erscheinen.
Mehr dazu finden Sie auf der Homepage der Diözese!
Text: Diözese Linz / Bilder: Diözese Linz