Stand 04.02.2021
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- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
Das Sakrament der Buße
Jesus spricht: „Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben“ (Joh 20,23).
In diesem Sakrament erfahren wir Gottes Zuwendung und Vergebung. Wir können in einem Gespräch mit einem Priester unsere Verfehlungen, Irrwege im eigenen Lebensweg darbringen und erfahren dabei eine Erleichterung, Lossprechung. Es gibt auch die Möglichkeit an Bußfeiern (Versöhnungsgottesdiensten) Teil zu nehmen und in der Gemeinschaft mit dem Thema Schuld auseinander zu setzen. Jedoch ersetzt dieser Gottesdienst nicht das Sakrament der Buße.
Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Andachtsbeichte in der heutigen Form. In der Frühkirche mussten Christen bei schweren Sünden sogar öffentlich Buße tun woraus im Mittelalter die Privatbeichte entwickelt. In der Katholischen Kirche hat sich die Beichtpraxis jedoch verändert, war es früher üblich zu fixen Terminen zu Beichten, sind heute Katholiken selbst für ihre Häufigkeit des Beichtgespräches verantwortlich.
Zur Vorbereitung auf die Beichte, sollt man sich Fragen zum eigen Leben, zur eigenen Beziehung zu Gott und Mitmenschen machen und über einiges klar werden.
Ablauf eines Beichtgespräches:
In Weißkirchen bestehen Beichtmöglichkeiten nach Vereinbarung mit einem Priester (P. David oder einem Aushilfspriester) nach oder vor dem Gottesdienst oder zu einem Termin vor hohen Feiertagen, der im Schirm oder in der Gottesdienstordnung bekannt gegeben.
In der Stiftskirche Kremsmünster sind die Beichtstühle meist besetzt.
Seelsorgliche Gespräche sind natürlich auch bei unserem Pfarrassistent oder Diakon möglich.