Freitag 19. April 2024
Pfarre Vorchdorf

Neuer Aufbahrungsraum

Endlich konnte die Gemeinde die Bauarbeiten für die neue Aufbahrungshalle beginnen. Während dieser Zeit erfolgt die Aufbahrung im Pfarrhof.

Dieser Raum ist zwar klein, aber stimmungsvoll ... und wir freuen uns schon auf die neue Aufbahrungshalle. Da es nicht nur aufgrund der Umstände aufgrund der Bauarbeiten immer wieder Fragen hinsichtlich Friedhof gibt, haben wir hier die wichtigsten Infos zusammengestellt.

 

Unser Friedhof … ein besonderer Ort … FAQs

Verstorbene würdig zu bestatten und ihnen ein Andenken zu bewahren ist einerseits ein „Werk der Barmherzigkeit“ (vgl. Mt 25) und andererseits ein großer Wunsch für die meisten Menschen. Es ist gut, dass es in allen Kulturen Orte der Erinnerung – Friedhöfe gibt. Wir möchten hiermit die am häufigsten gestellten Fragen im Hinblick auf den Friedhof und das Thema „Beerdigung“ beantworten.

 

Wer ist für den Friedhof zuständig?

Die Pfarre betreibt und verwaltet den Vorchdorfer Friedhof mit ca. 1500 Gräbern, der sich seit ca. 200 Jahren am jetzigen Ort befindet und einige Male erweitert worden ist. Unser Friedhof wird zwar von der katholischen Kirche geführt, ist aber offen für alle.

Wie ist das mit der (neuen) Aufbahrungshalle?

Diese ist/wird von der Gemeinde errichtet und betrieben, befindet sich aber ebenso auf pfarrlichem Grund. Ein Baurechtsvertrag regelt den symbolischen Baurechtszins und weitere vertragliche Details. Aufbahrung und Bestattung sind grundsätzlich Gemeindeangelegenheit. Übrigens erfolgt die Aufbahrung während der Bauarbeiten im Pfarrhof.

Wem „gehört“ ein Grab?

Der Pfarre, aber diese vergibt Nutzungsrechte. Das heißt man erwirbt das Nutzungsrecht für eine Grabstätte mit der Bezahlung der Graberwerbsgebühr (€ 110,-- für ein Reihengrab), dadurch wird kein Eigentums- oder Mietrecht erworben. Wichtig ist, dass nur eine physische oder juristische Person ein Nutzungsrecht erwerben kann. Das heißt, Gräber die auf „Familie XY“ lauten, sind eigentlich nicht möglich und bloß, weil jemand die Nachlösegebühr bezahlt, geht das Nutzungsrecht nicht auf diese Person über. Bei allen Fragen hinsichtlich Graberwerb, oder -gebühren etc. wenden Sie sich an die Pfarrkanzlei.

Welche Pflichten habe ich als Nutzungsberechtigter?

Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, für die Pflege der Grabstätten zu sorgen sowie die Kiesflächen rund um die Grabstätte von Unkraut freizuhalten. Überprüfen Sie bitte von Zeit zu Zeit die Standfestigkeit des Grabsteines. Die Besitzer von Wandgräber sind auch für die Erhaltung des jeweiligen Stücks der Friedhofsmauer zuständig. Bei größeren Arbeiten (zB. am Fundament der Mauer) sind anteilige Kosten von allen Grabbesitzern zu tragen.

Wie ist das mit der Weitergabe des Nutzungsrechts?

Das Nutzungsrecht ist unteilbar und geht im Ablebensfall auf den überlebenden Ehegatten bzw. nach bestimmten Regeln an pflichtteilsberechtigte Erben über. Eine allfällige sonstige Übertragung bedarf immer der schriftlichen Form und der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.

Wie darf ich „mein Grab“ gestalten?

So, dass es sich harmonisch in die Gesamtanlage einfügt. Die Steinmetze und Handwerker, die Sie beauftragen, sind verpflichtet, bei jeder Um- und Neugestaltung die Genehmigung der Friedhofverwaltung einzuholen. Bei Grabmälern ist darauf zu achten, dass diese der Würde des Ortes entsprechen – das schönste Symbol ist nach wie vor das Kreuz. Auch die Materialien müssen mit Bedacht ausgewählt werden. Gräber können mit Natursteinplatten abgedeckt werden, allerdings dürfen max. 50% der Nutzungsfläche abgedeckt werden. Der Rest ist zu bepflanzen oder mit Kies aufzufüllen. Gewächse dürfen eine Höhe von maximal 150 cm nicht übersteigen und auch nicht über die Grabeinfassung hinausgehen.

Warum ist unser Friedhof so teuer?

Das ist eine gute Frage, weil sie so nicht stimmt. Sicher wurden die Gebühren bei uns vor ein paar Jahren einmal in einem Schritt massiv erhöht, was mitunter zu Verstimmungen geführt hat, grundsätzlich sind wir in Vorchdorf mit € 90,-- für ein Reihengrab auf 5 Jahre zzgl. € 35,-- Erhaltungsbeitrag (insgesamt also € 125,--) aber im Mittelfeld angesiedelt. Kosten für ein Reihengrab für 5 Jahre im Vergleich: Pettenbach € 65,-- | Kirchham € 90,-- | Eberstalzell € 115,-- | Gschwandt € 177,-- | Laakirchen € 189,-- | Gmunden € 198,50

Wie ist der Trend zur Urne zu sehen?

War früher die Kremation sehr ideologisch behaftet, so sieht die katholische Kirche kein Problem mehr in einer Urnenbestattung. Begräbnisriten in Anwesenheit des Sarges mit dem Leichnam zu feiern, ist unabhängig von der Bestattungsform nachdrücklich und generell zu empfehlen. Wenn kein Gottesdienst vor der Einäscherung stattgefunden hat, soll dieser in Anwesenheit der Urne gefeiert werden. Die Urne wird dazu in Kombination mit einem Bild des Verstorbenen aufgestellt. Die Urne kann in einem normalen Grab oder einem kleineren Urnengrab beigesetzt werden. Auf unserem Friedhof gibt es auch einige Urnennischen. Diese Form wird aber nicht mehr forciert, da die Asche in einer abbaubaren Urne in der Erde beigesetzt werden soll.

Wie schaut es mit alternativen Bestattungsorten aus – Waldfriedhof oder ähnlichem?

Beisetzungsorte sollen wieder auffindbar und allgemein zugänglich sein, darüber hinaus sollen die Namen der Toten ein persönliches Gedenken ermöglichen. Es spricht also nichts gegen Friedwälder etc., wenn diese Bedingungen erfüllt sind. Dem entsprechend sind das anonyme Verstreuen von Asche in der Natur, in der Luft oder auf dem Wasser, das Aufstellen der Urne in einem Privathaus oder einer Wohnung, die Beisetzung im privaten Garten sowie das Aufteilen der Asche in mehrere Erinnerungsgegenstände nicht empfohlen. Die Erfahrung vieler Menschen ist, dass es gut ist, wenn es einen öffentlichen Ort der Trauer gibt, zu dem man gehen kann …und oft wird der Friedhof dann auch ein Ort der Hoffnung.

Warum schaut es auf unserem Friedhof oft so aus?

Tja, an sich schaut es gar nicht so schlimm aus, weil es einige außerordentlich fleißige Ehrenamtliche gibt, die sich sehr um die Pflege annehmen und weil viele der Grabnutzer ihre Gräber, wie vorgesehen, auch rundherum pflegen und ihre Abfälle mit nach Hause nehmen oder fachgerecht entsorgen. Leider gibt es aber immer noch Menschen, die den Müll bei den Wasserentnahmestellen deponieren oder neuerdings in den kleinen öffentlichen Mistkübel auf der Westseite des Friedhofes werfen. Die Mülltrennung befindet sich hinter der Aufbahrungshalle und ist auch gut gekennzeichnet. Grablichter gehören zum Restmüll. Die Metalldeckel zum Metall. Blumentöpfe zum Plastik. Grünschnitt zum Kompost. Wir ersuchen höflich, dass alle Friedhofnutzer sich um einen würdigen Ort des Gedenkens für unsere lieben Verstorbenen mühen.

Wann kann ich eine Grabstätte auflösen?

Frühestens 10 Jahre nach der letzten Beisetzung ist die Auflösung eines Grabes möglich. Allfällige bereits bezahlte Nutzungsgebühren werden nicht rückerstattet. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und Bestätigung durch die Friedhofverwaltung. Innerhalb einer Frist von 6 Monaten ist die Grabstätte auf eigene Kosten vollständig zu räumen.

Warum ist die Erinnerung an unsere Verstorbenen so wichtig?

Das möchten wir mit einem Text von Ruth Rau beantworten:

Es ist gut, dass es einen Ort gibt für unsere Erinnerung.
Einen Ort, zu dem wir gehen können in unserer Trauer,
einen Ort, den wir mit Blumen schmücken, um unsere Liebe noch ein Stück weit nachzutragen.
Einen Ort der Nähe und der inneren Zwiesprache.
Und doch gilt für alle diese Gedenkstätten die Botschaft, die der Engel aus der ewigen Welt brachte:
“Was sucht ihr den Lebendigen bei den Toten? Er ist nicht hier, er ist auferstanden.”

Pfarre Vorchdorf
4655 Vorchdorf
Schloßplatz 2
Telefon: 07614/6313-10
Telefax: 07614/6313-30
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