Stand 04.02.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
Seit Dienstag, 2. Februar gibt es eine neue Vereinbarung zwischen Kultusministerium, Kirchen und Religionsgemeinschaften.
Diese ermöglicht wieder öffentlich zugängliche Gottesdienste ab Sonntag, 7. Februar 2021.
Allerdings gilt dabei zu beachten, dass ein Mindestabstand von 2 Metern und das verpflichtende Tragen von FFP2-Maske einzuhalten sind.
Ausgenommen von der FFP 2-Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Kinder ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sowie Schwangere dürfen auch einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Für die Pfarren Traun und Oedt bedeutet dies, dass wir ab kommenden Sonntag wieder zur gewohnten Gottesdienstordnung zurückkehren werden:
Dienstag 8 Uhr Oedt
Mittwoch 8 Uhr Traun
Freitag 8 Uhr Traun
Sonntag 8 und 10 Uhr Traun
9:30 Oedt
Personenbeschränkungen aufgrund der 2 Meter Regel
Stadtpfarrkirche Traun: 44 Personen
Pfarrkirche Oedt: 53 Personen
Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, allerdings wird es beim Eingang wieder einen Willkommensdienst geben, welcher auf die Einhaltung der Maßnahmen achten wird.
Weiterhin gilt auch, dass an den Eingängen Desinfektionsmittel verwendet wird, dass nur Handkommunion genommen werden kann und der Gemeinde- und Chorgesang nicht möglich ist.
Alle weiteren Informationen folgen im Lauf der Woche.
Darüber hinaus sind die Kirchen für das persönliche Gebet geöffnet, wo freilich ebenfalls - aufgrund staatlicher Vorgaben - der Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten und eine FFP2-Maske zu tragen ist.
Von Seiten der Pfarren möchten wir uns für das Durchhalten während des Lockdowns und eure Geduld in den verschiedenen Bereichen bedanken.
Wir haben gemerkt, dass der gemeinschaftlich gelebte Glaube für viele Menschen in unserer Stadt auch wichtig ist und der Gottesdienstbesuch vielen sehr fehlt.
Daher hoffen wir nun, dass wir auch in der Fasten- und Osterzeit weiterhin öffentliche Gottesdienste feiern können. Aber da müssen wir die weitere Entwicklung abwarten.
Der Parteienverkehr in der Pfarrkanzlei ist eingeschränkt möglich.
Sie ist von Montag bis Freitag, von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.
Wir bitten für Ihren Besuch in der Kanzlei um telefonische Terminvereinbarung.
Außerhalb dieser Zeiten sind wir aber weiterhin für Sie telefonisch (07229/72332) oder per e-mail (stadtpfarre.traun@dioezese-linz.at) erreichbar.
Näheres entnehmen Sie bitte auch immer unseren Wochenmitteilungen:
Mitteilungen von 7. bis 14. März 2021
Hier finden Sie die akutelle Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zum Download.
Aktuelle Informationen zu den geltenden Regelungen sowie Links zu Informationen einzelner Abteilungen und Einrichtungen finden Sie auch unter