Stand 04.02.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
Liebe Pfarrbevölkerung!
Seit 15. März 2020 ist es uns nicht mehr erlaubt, dass wir uns als Pfarrgemeinde versammeln, um gemeinsam den Gottesdienst zu feiern. Die Anordnungen der Regierung, die zum Schutz der Bevölkerung vor Ansteckung durch den Corona-Virus erlassen wurden, haben das gemeinschaftliche Leben stark eingeschränkt. Dadurch konnte die Zahl der Erkrankungen in unserem Land niedrig gehalten werden.
Allmählich werden nun diese Maßnahmen gelockert, und wir werden wieder öffentliche Gottesdienste feiern dürfen. Seit Mitte März war eine Gottesdienstfeier einer Gemeinschaft von mehr als 5 Gläubigen untersagt. Die Gottesdienste waren also auf einen kleinen Kreis von Menschen eingeschränkt. Alle anderen waren dazu angeleitet, entweder im Fernsehen die Gottesdienste mitzufeiern und in dieser Zeit die Hauskirche, also die religiöse Feier, das Gebet, die Lesung der Hl. Schrift, zu Hause zu praktizieren. Viele haben das auch gemacht, und auch das ist ein Zeichen gelebter Gläubigkeit. Dafür, dass viele auf diese Weise ihren Glauben praktiziert haben und weiterhin praktizieren werden, danke ich sehr herzlich.
Ich habe von vielen Menschen gehört, dass ihnen die Mitfeier der Gottesdienste sehr fehlt. Eine Sehnsucht, wieder feiern zu dürfen, ist bei vielen Menschen vorhanden. Auch mir fehlen die Menschen sehr. Ich fühle mich zwar, wenn ich den Gottesdienst im kleinen Kreis der Menschen feiere, mit allen aus der Pfarrgemeinde verbunden. Aber es ist nicht dasselbe, wenn man nur geistig mit allen verbunden ist. Die physische Anwesenheit ist doch sehr wichtig. Daher sehne auch ich mich danach, mit einer größeren Gemeinschaft Gottesdienst feiern zu dürfen.
Ab 15. Mai 2020 sind öffentliche Gottesdienst wieder möglich, allerdings unter großen Sicherheitsmaßnahmen und mit Beschränkung der Anzahl der Mitfeiernden. Es wird weiterhin nicht die Möglichkeit bestehen, dass alle Gläubigen an den Sonn- und Feiertagen den Gottdienst mitfeiern. Die Einschränkungen sind weiterhin ziemlich groß:
Gottesdienstordnung bis Pfingstmontag:
Die Gottesdienstzeiten sind grundsätzlich so wie vor den Änderungen durch die Corona-Pandemie mit Ausnahme des Samstaggottesdienstes. Die Samstagmesse um 8.00 Uhr wird entfallen, dafür wird am Samstag um 19.30 Uhr eine Vorabendmesse gefeiert. Auch an den Feiertagen (Christi Himmelfahrt, Fronleichnam) wird eine Vorabendmesse, aber auch eine Abendmesse gefeiert. Es stehen also 4 Sonntags- bzw. Feiertagesgottesdienste zur Auswahl. Damit können wir doch die Anzahl jener Personen, die mitfeiern können, erhöhen.
Freitag, 15. Mai, 8:00
Samstag, 16. Mai, 19:30 (Vorabendmesse)
Sonntag, 17. Mai (6. Sonntag d. Osterzeit), 8:00, 10:00, 19:30
Montag, 18. Mai, 7:30 (Bittgottesdienst)
Dienstag, 19. Mai, 19:30 (Bittgottesdienst)
Mittwoch, 20. Mai, 19:30 (Vorabendmesse)
Donnerstag, 21. Mai (Christi Himmelfahrt), 8:00, 10:00, 19:30
Freitag, 22. Mai, 8:00
Samstag, 23. Mai, 19:30 (Vorabendmesse)
Sonntag, 24. Mai (7. Sonntag d. Osterzeit)
8:00, 10:00, 19:30
Montag, 25. Mai, 7:30
Donnerstag, 28. Mai, 19:30
Freitag, 29. Mai, 8:00
Samstag, 30. Mai, 19:30
Pfingstsonntag, 31. Mai, 8:00, 10:00, 19:30
Pfingstmontag, 1. Juni, 8:00, 10:00
Telefonische Anmeldung für die Gottesdienste: Tel: 07283 8215 (Pfarrkanzlei)
Anmeldung für Gottesdienste 16./17.05. 2020: 14.05.+15.05., 8:00-11:00
Anmeldung für Gottesdienste 20./21.05. u. 23./24.05.: 18.05., 8:00-11:00, 19.05., 10:00-12:00
Anmeldung für Gottesdienste zu Pfingsten: 28.05.+29.05., 8:00-11:00