Stand 04.02.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 7. Februar 2021)
• aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
• Meldezettel des Täuflings, falls die Wohnadresse dem Pfarrer nicht bekannt ist
• aktuelle Taufscheine der Eltern und der Taufpaten
• standesamtliche Heiratsurkunde und Trauungsschein der Eltern (falls vorhanden)
• die aktuelle Religionszugehörigkeit von Eltern und Paten wird anhand der Taufscheine bestätigt
Für einen Taufpaten, eine Taufpatin gilt Folgendes:
• soll das 16. Lebensjahr vollenden haben
• muss getauft, gefirmt, bereits die Eucharistie empfangen haben
• darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
• soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht und die christliche Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Ein Angehöriger der evangelischen Glaubensgemeinschaft kann zusammen mit einem katholischen Taufpaten Taufzeuge sein, nicht jedoch allein das Patenamt übernehmen.
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Bei der Kindertaufe bekennen Eltern und Taufpaten stellvertretend für das Kind den Glauben an Gott und äußern ihren Willen, das Kind taufen zu lassen.
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Der Kindertaufe geht ein Taufgespräch zuvor, für das man sich in der Heimatpfarre meldet.
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Den Tauftermin in Sankt Wolfgang man kann sich vormerken lassen. Der tatsächliche Tauftermin wird aber erst dann festgelegt, wenn die entsprechenden Taufdokumente in der Pfarrkanzlei in St. Wolfgang vorgelegt werden.
Taufdatum und -uhrzeit kann je nach Wunsch der Eltern bzw. der Erzieher in Vereinbarung mit dem Pfarrer von Sankt Wolfgang festgelegt werden.
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Der Taufort in Sankt Wolfgang ist die Wallfahrtkirche oder die Kalvarienberg-Kirche.
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in Sankt Wolfgang werden die Taufmatriken seit 1611 geführt.