sind ab Montag, 7. Dezember 2020 wieder möglich
Nachdem die Gottesdienste aufgrund der Corona-Krise bis 6. Dezember ausgesetzt waren, dürfen ab Montag, 7. Dezember, wieder Gottesdienste gefeiert werden.
Es gelten im Wesentlichen wieder dieselben Regelungen wie vor dem strengen Lockdown. Ich bitte sehr, dies wahrzunehmen. Es gelten die Regeln:
- ein Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von 1,5 Meter muss eingehalten werden
- Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes während des Gottesdienstes ist verpflichtend.
- Volksgesang bzw. Chorgesang ist praktisch nicht möglich.
- Totenwachen sind wieder möglich.
- für Begräbnisse gelten in der Kirche die Regeln für Gottesdienste und auf dem Friedhof die staatliche Regelung, dass maximal 50 Personen teilnehmen dürfen.
Ich bitte alle Gläubigen, diese neue Regelung zur Kenntnis zu nehmen und wieder zum Gottesdienst zu kommen.
Lektoren, Kommunionspender, Ministranten und Kantoren werden ersucht, ihren Dienst wieder wahrzunehmen.