Donnerstag 28. März 2024

Vermögensverwaltungsrat

Nach dem Weltkirchenrecht (Can. 537) ist der Vermögensverwaltungsrat in jeder Pfarre ein verpflichtendes Organ, das unter der Leitung des Pfarrers die Verwaltung des Pfarrvermögens einschließlich aller damit verbundenen Rechtsgeschäfte durchführt.

Der Pfarrer ist Vorsitzender von Amts wegen und die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrats sind gleichzeitig  Mitglieder des Pfarrgemeinderates:

 

Vorsitzender: Pfarrer P. Andreas W. Ebmer

Obmann: Peter Krautgartner
Franz Bohacek

Barbara Grubmüller
Ing. Franz Mayr

Dominik Neubauer

Der Vermögensverwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Pfarre inklusive deren Sondervermögen und die Gebarung der Pfarrcaritas mit ihrem Kindergarten. Er verwaltet den Friedhof und sorgt für die Instandhaltung des Pfarrzentrums, der Friedhofskirche, des Pfarrhofes und des Friedhofes.

Die Einnahmen unserer Pfarre bestehen im Wesentlichen aus dem Anteil am Kirchenbeitrag, den Gaben der Gottesdienstbesucher, den Friedhofsgebühren, Pachtverträgen und Zuwendungen des Patrons der Pfarre – dem Stift Wilhering.

 

Der überwiegende Teil der Ausgaben liegt im Sachaufwand:
Für Neuanschaffungen wie beispielsweise im Jahr 2007 ein neues Geläute bestehend aus 4 Glocken und den dazugehörigen technischen Einrichtungen und die Sanierung der Friedhofsmauer im Jahr 2008.


Bedeutende regelmäßige Ausgaben sind: Strom und Heizöl, deren Kosten bei weitem nicht mehr durch die monatlichen Heizungssammlungen gedeckt werden können sowie die anderen Betriebskosten; weiters Druck und Versand des Pfarrblattes als wichtigen Faktor der regelmäßigen Darstellung unserer Pfarre in der Gemeinde.


Den höchsten Aufwand erfordert aber seit drei Jahrzehnten Instandhaltung und Reparaturen an unserem Pfarrzentrum. Es wurde vom namhaften Architekten Prof. Roland Rainer entworfen und stellt daher ein bedeutendes architektonisches Werk dar. Durch viele Fehler in der bautechnischen Planung und Bauaufsicht erfordert es jedoch einen hohen Aufwand an Erhaltungskosten, wobei außerdem bei vielen Baumaßnahmen ein Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt herzustellen ist. Gemäß Denkmalschutzgesetz untersteht nämlich jedes kirchliche Gebäude dem Denkmalschutz.

 

All dies verlangt ein hohes Maß an Sparsamkeit und ein sorgfältiges Abwägen der notwendigen Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen.

 

DI Kurt Barsow

 

Pfarre Puchenau
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Telefon: 0732/221044
Katholische Kirche in Oberösterreich
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