Stand 24.03.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnungen der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 23. März 2021)
Die Pfarre nimmt für die Schlosskapelle Altenhof keine Anmeldungen entgegen, ausgenommen für Angehörige der Expositur. Diese haben das Trauungsrecht in der Schlosskapelle.
In jedem Fall müssen alle Brautpaare sich vorher unbedingt mit der Schlossverwaltung in Verbindung setzen.
Die Brautleute müssen als Erstes mit dem Wohnsitzseelsorger des Bräutigams oder der Braut Kontakt aufnehmen. Dieser wird dann die Aufnahme des Trauungsprotokolles mit dem Brautpaar besprechen. Der das Protokoll aufnehmende Seelsorger leitet dieses dann auf dem in der jeweiligen Diözese vorgesehenen Amtsweg an die Pfarre Pfarrkirchen weiter. Der Pfarrer von Pfarrkirchen erteilt dann dem Traupriester die Trauungserlaubnis.
Das Brautpaar muss selber einen Priester oder Diakon für die Trauung benennen!