FA Finanzen
Der FA-Finanzen ist als gesetzlicher Vertreter des pfarrlichen Vermögens tätig und er ist an die Richtlinien des PGR über den Einsatz pfarrlicher Mittel gebunden.
Der FA-Finanzen begründet und löst Verträge mit den Dienstnehmern der Pfarre. Der FA-Finanzen legt die Haushaltsplanung und die Kirchenrechnung dem PGR zur Genehmigung vor. Innerhalb der Konten des Haushaltsplanes und des darin genehmigten budgetären Rahmens ist der FA-Finanzen über die pfarrlichen Mittel frei verfügungsberechtigt. Der FA-Finanzen hat den PGR regelmäßig zu informieren.