Der Pfarrgemeinderat ist jenes Gremium der Pfarre, das den Pfarrer bei der Leitung der Pfarre mitverantwortlich unterstützt und – im Rahmen der diözesanen Gesetzgebung – in Fragen des pfarrlichen Lebens zusammen mit dem Pfarrer entscheidet.
Seit dem zweiten Vatikanischen Konzil ist die ganze Pfarrgemeinde Trägerin der Liturgie. Viele Personen aus den unterschiedlichsten Diensten und mit verschiedenen Zuständigkeiten sind in der Liturgie tätig.