Das Sakrament der Wiederversöhnung
Die Bibel berichtet uns vom liebenden Vater, der dem verlorenen, schuldig gewordenen Sohn entgegen eilt, ihn umarmt und in seine vollen Sohnrechte wiedereinsetzt; vom öffentlichen Sünder, auf den Jesus zugeht und ihn mit fast unhöflich direkten, aber zugleich sehnsüchtig suchenden Worten anspricht: "Zachäus, heute muss (!) ich bei dir zu Gast sein!" Die Bibel bezeugt einen Gott, der nicht darauf wartet, dass wir selbst unser Leben in Ordnung bringen, sondern nur sehnsüchtig erhofft, dass wir uns ihm öffnen - dann kann er heilen, vergeben, befreien, zu neuem Anfang führen.
Diese Befreiung spricht - quasi als "Ostergeschenk" - der Auferstandene direkt aus: "Wem ihr die Sünden nachlasst, dem sind sie vergeben!" Wem die Kirche in der Autorität Jesus die vergebende Liebe Gottes zusagt, der ist nicht endgültig auf Schuld und Sünde festgelegt, der braucht sich nicht selbst aus etwas befreien, wo aus eigener Kraft sowieso kein Ausweg mehr ist... - dem ist die Befreiung von Gott verbindlich zugesagt und versprochen!
Bei Gott die verfahrenen Bereiche des Lebens abzulegen, bei ihm das Herz auszuschütten, bei ihm die Belastungen abzuladen - sind nicht nur befreiende Erfahrungen. Wer glaubt - anders gesagt: wer auf Gott vertraut, der traut ihm auch zu, aus dem Scherbenhaufen des Lebens ein neues Kunstwerk zu machen.
Wenn ich mein Leben vor Gott zur Sprache bringe, wenn ich die Belastungen meines Lebens, meine Schulderfahrungen und Verfehlungen bei ihm abgeladen habe, tut es gut, durch den Priester die verbindliche Zusage Gottes zu hören: "Deine Sünden sind dir von Gott vergeben!"; da tut es gut, wie eine versöhnende Umarmung, die Handauflegung zu spüren. Nicht dass Gott mir ohne Beichte nicht verzeihen würde - aber es tut ganz einfach gut, es sich so deutlich und verbindlich zusagen und versprechen zu lassen!
Das tiefe Erfahren dieser verzeihenden Liebe Gottes kann böse Kreisläufe durchbrechen, kann tiefsitzende Verkrümmungen heilen - denn: (gespürte und erfahrene) Liebe ist die beste Medizin!
Zwei mal im Jahr, im Advent und in der Fastenzeit werden Bußfeiern und Beichtgelegenheit angeboten. Auf Wunsch ist ein Beichtgespräch der Aussprache nach Vereinbarung immer möglich.