Friedhof
Der Pfarrfriedhof Leonding- St. Michael ist ein katholisch-konfessioneller Friedhof.
Die Verwaltung des Pfarrfriedhofes Leonding-St. Michael wird vom Fachausschuss für Finanzen nach den diözesanen Bestimmungen (Diözesanen Friedhofsordnung 2010 und Friedhofsgebührenordnung des Pfarrfriedhofes Leonding- St. Michael) durchgeführt.
Die Neuvergabe von Grabstätten ist auf die im Pfarrgebiet und Stadtgebiet Wohnenden beschränkt. Die Friedhofsgebührenordnung ist im Schaukasten an der Bestattungshalle öffentlich zugänglich.
Zwecks Einhaltung der Ordnung werden einige wesentliche Vorschriften erwähnt:
- Vor Errichtung, Änderung oder Abtragung von Grabdenkmälern und Einfassungen sind bei der Friedhofsverwaltung diesbezüglich Ansuchen einzureichen.
- Die Entsorgung von Kränzen und Buketts ist von den Nutzungsberechtigten durch eine Firma oder privat (Meldung im Pfarrsekretarita) gesondert zu veranlassen.
- Im Friedhof ist alles zu unterlassen, was der Würde und Weihe des Ortes nicht entspricht, wie unter anderem das Rauchen, Spielen, Lärmen, Mitnehmen von Tieren, sowie das Befahren mit Rädern oder Motorfahrzeugen.
- Die Gestaltung und Pflege der einzelnen Grabstätten hat der Würde und Weihe des Friedhofes zu entsprechen und darf das FriedhofSbild nicht beeinträchtigen.
- Die Grabnachlösegebühren werden von der Friedhofsverwaltung auf Grund der Unterlagen und vorhandenen Anschriften der Nutzungsberechtigten vorgeschrieben, wobei die Nutzungsberechtigten verpflichtet sind, Anschriftenänderungen der Friedhofsverwaltung unverzüglich mitzuteilen, um ein ungewolltes Erlöschen eines Nutzungsrechtes infolge Nichtbezahlung der Nachlösegebühren auszuschließen.
- Alle Friedhofsgebühren sind wertgesichert und werden alle 5 Jahre gemäß Verbraucherpreisindex angepasst.