Hier noch einige Details zur Wahl:
In den vergangenen Wochen habt Ihr von Eurem Ortschaftsvertreter die Stimmzettel für diese Wahl bekommen. Sollte jemand noch keinen Stimmzettel haben, so liegen in der Kirche welche auf.
Wer ist wahlberechtigt? (aktives Wahlrecht)
Wahlberechtigt sind in Gutau alle Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl (19. März) das 14. Lebensjahr vollendet haben. (nähere Infos auf den Stimmzetteln)
Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)
In diesem Jahr gibt es bei uns in Gutau keine KandidatInnenliste, aus der man eine bestimmte Anzahl ankreuzen kann, sondern als Wählende seid Ihr dazu aufgerufen, Frauen und Männer, die sich unserer Pfarrgemeinschaft zugehörig fühlen, zu nennen, die Ihr Euch als Eure VertreterInnen im Pfarrgemeinderat vorstellen könnt. Die Genannten müssen jedoch mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag: 19. März) (Details zu diesem für Gutau neuem System findet Ihr ebenfalls am Stimmzettel)
Wieviele Personen darf ich wählen?
Insgesamt besteht der künftige PGR aus 23 Personen, von denen 12 zu wählen sind. Dazu kommen noch amtliche bzw. delegierte Personen und welche, die der PGR per Wahl kooptieren kann. Auf jedem Stimmzettel können daher max. 12 Namen stehen. Keine Angst, Eure Stimme ist auch gültig, wenn weniger Namen auf dem Stimmzettel stehen. Die Reihung der Namen auf dem Stimmzettel hat keinen Einfluss auf die Wertung einer Stimme.
Die Namen der amtlichen bzw. delegierten Mitglieder im PGR (soweit bereits bestimmt) stehen ebenfalls am Stimmzettel. Diese Personen können nicht gewählt werden!
Briefwahl
Wer am Wochenende verhindert ist und daher nicht zur Wahl kommen kann, hat auch die Möglichkeit, seinen ausgefüllten Stimmzettel jemandem mitzugeben, der ihn im Wahllokal abgibt. Zusätzlich sind die OrtschaftsvertreterInnen bereit, den Stimmzettel einzusammeln und abzugeben. In dieser Woche besteht außerdem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld im Pfarrbüro seine Stimme abzugeben bzw. den Stimmzettel in einem Kuvert mit Namen in den Briefkasten des Pfarrhofes zu werfen. Die Nennung des Namens ist wichtig, damit wir im Wählerverzeichnis den entsprechenden Namen abhaken können.
Andreas Golatz