Samstag 20. April 2024

Pfarrgemeinderatswahl 2017

Ich bin da.für
erweiterte Pfarrgemeinderatssitzung

Am kommenden Wochenende (18/19. März 2017) ist es wieder so weit: In ganz Österreich werden die Pfarrgemeinderäte neu gewählt. Ich möchte Euch alle herzlich einladen, Euch an dieser Möglichkeit der Beteiligung für die Zukunft unserer Pfarre zu beteiligen. Unser Wahllokal im Pfarrsaal hat an diesem Wochenende am Samstag von 18 bis 20 Uhr und am Sonntag von 8 bis 13 Uhr geöffnet.

Am Sonntag, den 19. März, gibt es zusätzlich zur Wahl ein Pfarrkaffee, zu dem uns die Kath. Frauenbewegung (KFB) recht herzlich einlädt.

Hier noch einige Details zur Wahl:

In den vergangenen Wochen habt Ihr von Eurem Ortschaftsvertreter die Stimmzettel für diese Wahl bekommen. Sollte jemand noch keinen Stimmzettel haben, so liegen in der Kirche welche auf.

Wer ist wahlberechtigt? (aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt sind in Gutau alle Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl (19. März) das 14. Lebensjahr vollendet haben. (nähere Infos auf den Stimmzetteln)

Wer darf gewählt werden? (passives Wahlrecht)

In diesem Jahr gibt es bei uns in Gutau keine KandidatInnenliste, aus der man eine bestimmte Anzahl ankreuzen kann, sondern als Wählende seid Ihr dazu aufgerufen, Frauen und Männer, die sich unserer Pfarrgemeinschaft zugehörig fühlen, zu nennen, die Ihr Euch als Eure VertreterInnen im Pfarrgemeinderat vorstellen könnt. Die Genannten müssen jedoch mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben (Stichtag: 19. März) (Details zu diesem für Gutau neuem System findet Ihr ebenfalls am Stimmzettel)

Wieviele Personen darf ich wählen?

Insgesamt besteht der künftige PGR aus 23 Personen, von denen 12 zu wählen sind. Dazu kommen noch amtliche bzw. delegierte Personen und welche, die der PGR per Wahl kooptieren kann. Auf jedem Stimmzettel können daher max. 12 Namen stehen. Keine Angst, Eure Stimme ist auch gültig, wenn weniger Namen auf dem Stimmzettel stehen. Die Reihung der Namen auf dem Stimmzettel hat keinen Einfluss auf die Wertung einer Stimme.

Die Namen der amtlichen bzw. delegierten Mitglieder im PGR (soweit bereits bestimmt) stehen ebenfalls am Stimmzettel. Diese Personen können nicht gewählt werden!

Briefwahl

Wer am Wochenende verhindert ist und daher nicht zur Wahl kommen kann, hat auch die Möglichkeit, seinen ausgefüllten Stimmzettel jemandem mitzugeben, der ihn im Wahllokal abgibt. Zusätzlich sind die OrtschaftsvertreterInnen bereit, den Stimmzettel einzusammeln und abzugeben. In dieser Woche besteht außerdem die Möglichkeit, bereits im Vorfeld im Pfarrbüro seine Stimme abzugeben bzw. den Stimmzettel in einem Kuvert mit Namen in den Briefkasten des Pfarrhofes zu werfen. Die Nennung des Namens ist wichtig, damit wir im Wählerverzeichnis den entsprechenden Namen abhaken können.

Andreas Golatz

Pfarre Gutau
4293 Gutau
St.-Leonharder-Straße 1
Telefon: 07946/6261
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

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