Für Gottesdienste (Messen und Wort-Gottes-Feiern) gelten folgende Richtlinien und sind zu beachten:
- 1,5m Abstand zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Personen
- Mund/Nasenschutz ist während des gesamten Gottesdienst verpflichtend
- Gemeindegesang und Chorgesang sind nicht erlaubt. Bis zu vier Solisten können aber bei einem Gottesdienst gemeinsam singen
- Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden
- Wer krank ist oder sich krank fühlt bitte nicht am Gottesdienst teilnehmen
Abendmesse:
- Die Vorabendmessen beginnen wegen der Ausgangssperre (vorerst bis 6. Jänner) um 18:30 Uhr
Begräbnisse:
- für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten obige Bestimmungen
- Am Friedhof müssen die staatlichen Vorgaben, d.h. maximal 50 Teilnehmer, eingehalten werden
Taufen:
- sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden