Mittwoch 24. April 2024
Pfarre Gramastetten

Öffentliche Gottesdienste ab Mo. 7.12.

 

Für Gottesdienste (Messen und Wort-Gottes-Feiern) gelten folgende Richtlinien und sind zu beachten:

  • 1,5m Abstand zwischen nicht im selben Haushalt lebenden Personen
  • Mund/Nasenschutz ist während des gesamten Gottesdienst verpflichtend
  • Gemeindegesang und Chorgesang sind  nicht erlaubt. Bis zu vier Solisten können aber bei einem Gottesdienst gemeinsam singen
  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten sind zu vermeiden
  • Wer krank ist oder sich krank fühlt bitte nicht am Gottesdienst teilnehmen

Abendmesse:

  • Die Vorabendmessen beginnen wegen der Ausgangssperre (vorerst bis 6. Jänner) um 18:30 Uhr

Begräbnisse:

  • für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten obige Bestimmungen
  • Am Friedhof müssen die staatlichen Vorgaben, d.h. maximal 50 Teilnehmer, eingehalten werden

Taufen:

  • sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden
Pfarre Gramastetten
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