Die kirchliche Gliederung unseres Gebietes in Pfarrsprengel dürfte unter Bischof Altmann von Passau (1065-1091), der viele Kirchen erbaute und 1914 heilig gesprochen wurde, erfolgt sein. Diersbach gehörte ursprünglich zur Urpfarre Wihenflorian (St. Florian am Inn), welches 799 erstmals urkundlich erwähnt wird. Diese Urpfarre wurde in die Pfarrgebiete St. Florian (mit den Filialen Schärding und St. Marienkirchen) und Taufkirchen an der Pram mit den Filialkirchen Diersbach und Rainbach aufgeteilt. 1125 wird erstmals „Taufchirchin“ mit einer Kirche zu Ehren der Gottesmutter erwähnt, um 1125 „Tirsbach“ und 1130 „Reinbach“ als Filialen von Taufkirchen.
Die Seelsorge dürften in der ältesten Zeit Missionsmönche versehen haben. Spätestens aber, als Pfaffing (bei Rainbach) Pfarrsitz wurde, wurde die Seelsorge von Weltpriestern übernommen (Pfaffing wird bereits 1140 urkundlich erwähnt, wobei das Wort „Pfaffing“ sich von „Pfaff“ ableitet, was im Gegensatz zum Mönch den in der Seelsorge arbeitenden Weltpriester bezeichnet). Dem Pfarrer standen mehrere Hilfspriester, auch „Gesellpriester“ genannt, zur Seite. Während der Pfarrer in Taufkirchen wirkte, dürften in den Filialkirchen Diersbach und Rainbach Hilfspriester ihres Amtes gewaltet haben. Ihnen standen für das weite Pfarrgebiet Pferde zur Verfügung. Heute erinnert die Katharinen-Kapelle in Pfaffing noch an den ehemaligen Pfarrsitz.
Taufkirchen an der Pram besaß als Taufkirche das Taufrecht, während dieses Recht den von adeligen Grundherren errichteten Eigenkirchen versagt war. Es mussten daher die Täuflinge aus dem gesamten Seelsorgbezirk zur Kirche in Taufkirchen gebracht werden. Dieses Taufrecht dürfte während des ganzen Mittelalters alleine bei der Taufkirche geblieben sein, nicht aber das Begräbnisrecht. Erst als die Taufe mittels Begießung üblich geworden war, erhielten die Filialkirchen ihren eigenen Taufstein. In der Filialkirche Diersbach wurden daher Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse abgehalten, eingetragen wurden diese aber, solange Diersbach zu Taufkirchen gehörte, in den Taufkirchner Pfarrmatriken. Zum Filialsprengel Diersbach gehörte das heutige Gemeindegebiet von Diersbach mit Ausnahme der Katastralgemeinde Kalling, dafür aber mit den Katastralgemeinden Sigharting und Thalmannsbach auch der Großteil der heutigen Pfarre Sigharting.
Wohl als Folge der Reformation und dem damit verbundenen Mangel an tüchtigen und glaubenstreuen Seelsorgern wurde unter dem Passauer Bischof Wolfgang I. Graf von Salm (1540-1555) durch Privileg des Nuntius Pighinius die Pfarre Taufkirchen an der Pram 1550 dem Stift Suben zur Seelsorge übergeben. An die Stelle der Weltpriester traten daher nun als Pfarrvikare Chorherren des Stiftes Suben. Diese verlegten ihren Pfarrsitz vom dezentralen Pfaffing in das in der Mitte des damaligen Pfarrgebietes gelegene Gadern bei Taufkirchen. Als Pfarrhof diente der zum Stift Suben grunduntertänige Hundshof, das heutige „Pfarrhofbauerngut“.
In der Pfarrchronik ist aus der Zeit, als der Geistliche vom „Hundshof“ in Gadern nach Diersbach ging, eine alte Anekdote überliefert: Wenn der geistliche Herr von der Anhöhe sichtbar wurde, wurde mit der Glocke geläutet, weshalb das „Viertelläuten“ lange Zeit als „Herrenläuten“ bezeichnet wurde.
Organisatorisch gehörte die Altpfarre Taufkirchen früher zum Archidiakonat Mattsee, welches im 14. Jahrhundert in die Dekanate Aspach und Hayming unterteilt war. Im 15. Jahrhundert scheint diese Unterteilung allerdings nicht mehr auf. In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts erfolgte eine Neueinteilung und gehörte Taufkirchen nun zum Dekanat Schärding. Das Dekanat Schärding wurde erst im 19. Jahrhundert weiter unterteilt und gehört Diersbach ebenso wie Taufkirchen an der Pram seither zum Dekanat Andorf