ÖFFNUNGSZEITEN PFARRAMT
Di 09.00 - 11.30 und 18.30 - 19.30 Uhr
Do 09.00 - 11.30 Uhr
außerhalb dieser Zeiten
telefonisch erreichbar unter
Tel. 07282 5506
Mag. Rudolf Theinschnack
Pfarrer, Mag. Clemens Höglinger
Rosi Schmid
DI Heinz Grünzweil
Maria Falkner
Der Finanzausschuss ist gemäß Statut gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens. Hauptaufgabe ist die Vermögensverwaltung für die Pfarre, der Pfarrkirche und des Pfarrzentrums sowie der Bereich der Bauangelegenheiten.
Handlungen und Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung bedürfen einer kirchenbehördlichen Genehmigung. Dazu gehören insbesondere Kauf und Verkauf von Grundstücken, Einräumung von Dienstbarkeiten, Bestandsverträge, Schenkungen, Baumaßnahmen, Renovierungsarbeiten, Aufnahme von Krediten, Abschluss von Dienstverträgen uvam.
Der Finanzausschuss ist an die Richtlinien des Pfarrgemeinderates über den Einsatz pfarrlicher Mittel gebunden. Die Beschlüsse des Finanzausschusses über die Maßnahmen im außerordentlichen Bereich bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Pfarrgemeinderates.
Der Finanzausschuss beschließt und veranlasst die alljährlich wiederkehrenden kleineren Herstellungen und Anschaffungen, soweit sie aus freien pfarrlichen Mitteln bedeckt werden können. Falls die Kosten voraussichtlich nicht ohne Beihilfe der Diözese bestritten werden können, ist vor Durchführung der Beschlüsse zwecks Klärung der Finanzierung das Einvernehmen mit der Finanzkammer herzustellen.
Der Finanzausschuss ist für die termingerechte Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich (Kirchenrechnung). Die Prüfung der zum Jahresabschluss gehörigen Unterlagen, Belege und der detailierten Vermögensübersichten hat durch die bestellten Rechnungsprüfer zu erfolgen. Der Finanzausschuss hat dem Pfarrgemeinderat neben dem Haushaltsplan (Budget) die Jahresabschlüsse der Kirchenrechnungen zur Genehmigung vorzulegen.