DSGVO
Datenschutzgrundverordnung
Die Gruppierungen der KA in der Pfarre (kfb, KMB, Jugend, Jungschar) sind rechtlich gesehen Einrichtungen der jeweiligen Pfarre. Jede Pfarre muss eine/n Datenschutzverantwortliche/n haben, der/die zuständig für alle Themen rund um den Datenschutz ist. Das ist in der Regel der Pfarrer bzw. der/die PfarrassistentIn. Die Diözesanstellen der KA-Gliederungen stehen ihren leitenden Ehrenamtlichen in den Pfarren jedoch gerne beratend zur Seite.
- Was bedeutet das „Grundrecht auf Datenschutz“?
Jede/r hat Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit daran ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Geheimhaltungspflicht umfasst alle personenbezogenen Daten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein schutzwürdiges Interesse besteht! Das heißt, jede Verarbeitung personenbezogener Daten bedarf einer Rechtsgrundlage.
Das Recht auf Datenschutz erlischt mit dem Tod.
- Was sind personenbezogene Daten?
Unter „personenbezogene Daten“ versteht man alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen, z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Beruf, Einkommensverhältnisse, Matrikendaten, Religionsbekenntnis, …
- Was sind sensible Daten?
Besonders geschützt ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
Als Kirche haben wir stets auch mit der religiösen Überzeugung unserer Mitglieder zu tun, weshalb wir es fast immer mit sensiblen Daten zu tun haben!
- Grundsätzlich gilt: es sollen nur die Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck unbedingt notwendig sind!
- Zweckbindung: Die Daten dürfen nur für einen konkreten Zweck verwendet werden und sind danach zu löschen: zB. Daten der Jungscharkinder für die Gruppenstunde, Anmeldung zum MinisrantInnenlager,....
- Transparenz: Personen müssen wissen wofür uhre Daten gespeichert werden.
- Datensparsamkeit: Es dürfen nicht mehr Daten als für den konkreten Zweck erforderlich: zB Jungscharlager: "Mein Kind kann schwimmen." für allg. Daten nicht nötig. Überlegt euch also, welche Daten ihr wirklich braucht und was sinnvoll und notwendig ist.
- Koppelungsverbot: Die Datenerhebung darf nur in engen Grenzen von der Erbdngung einer Leistung abhängig gemacht werden. Die Daten für das Jungscharlager gelten also für das Lager und nicht automatisch für andere Pfarrveranstaltungen.
Datenschutzverpflichtung:
- Datenschutz-Verpflichtungserklärung: Alle Ehrenamtlichen, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben (zB JS-GruppenleiterInnen, Kassierinnen der kfb, …) müssen die Verpflichtungserklärung unterschreiben und in der Pfarrkanzlei hinterlegen. Das Formular ist entweder in der Pfarre erhältlich oder auf der Jungscharhomepage. Am besten beim Pfarrleitungskreis gemeinsam ausfüllen und im Pfarrsekretariat hinterlegen. Damit unterschreibt ihr, dass ihr sensibel mit den Daten umgeht. Formular
- Datensicherheit: Die anvertrauten Daten müssen vor unberechtigtem Zugriff, Missbrauch, Verlust und Zerstörung geschützt werden.
- Datenweitergabe: Daten dürfen innerhalb der Pfarre, des Dekanats bzw. mit der Diözesanstelle ausgetauscht und weitergegeben werden. An Dritte darf keine Weitergabe erfolgen (z.B. Pfadfinder, Goldhaubengruppe, …)
- Einwilligungserklärung
Wenn bei der Anmeldung für Veranstaltungen personenbezogene Daten erhoben werden (zB Anmeldung zum Jungscharlager), muss auf dem Anmeldeformular folgender Satz zu finden sein:
"Ich willige ausdrücklich ein, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Veranstaltungsadministration und der Information über Veranstaltungen der (Katholischen Jungschar / … ) elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann ich jederzeit widerrufen.“
Fotorechte
sind grundsätzlich kein Teil der DSGVO, müssen aber bei Fotoverwendung auch berücksichtigt werden.
Fotos bei Veranstaltungen/ Jungscharstunde
Bei der Anmeldung für Veranstaltungen oder die Jungscharstunde soll folgender Satz stehen:
„Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass allfälliges
Bild-, Ton- oder Filmmaterial, welches im Rahmen der XXXXXXX
von meiner Person/meinem Kind aufgenommen wird auf der
Website der Pfarre xy/KJS Linz/KJSÖ und in anderen Medien eventuell veröffentlicht
wird.“
Unterschrift Erziehungsberechtigter und Kind
Nutzung Bilder FotografInnen
Es muss jeweils zwischen dem Fotografen / der Fotografin und der Pfarre vereinbart werden, in welchem Umfang seine / ihre Bilder von der Pfarre benutzt werden dürfen und welche Auflagen der Fotograf / die Fotografin dabei verwirklicht wissen möchte. Eine schriftliche Vereinbarung erfüllt Beweiszwecke. Insbesondere wenn Fotos Jahre später nochmals verwendet werden sollen, ist sie es oft hilfreich, wenn solche Vereinbarungen aufliegen. Die Vereinbarung eines umfassenden Werknutzungsrechts könnte etwa lauten:
"Hiermit stelle ich der Pfarre x, die von mir hergestellten Bilder unwiderruflich und uneingeschränkt zur Nutzung zur Verfügung. Dies beinhaltet auch die Erlaubnis der Weitergabe der Bildrechte im gleichen Umfang an Dritte."
Mehr Infos zum Thema auf der Seite der pfarrlichen Öffentlichkeitsarbeit!