Monday 25. September 2023

Neuerungen im Oö. Kinderbetreuungsgesetz

Für das Arbeitsjahr 2023/24 wurde vom Oö Landtag ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.

Unter anderem gibt es folgende Neuerungen:

 

Mindestens 47 geöffnete Wochen pro Jahr
Deshalb wird unsere Einrichtung zukünftig von Kalenderwoche 36 bis 51 und von Kalenderwoche 1 bis 31 geöffnet sein. Für dieses Arbeitsjahr bedeutet das folgende Öffnungszeiten: 4. September bis 22. Dezember 2023 und 2. Jänner bis 2. August 2024

 

Schrittweise Reduktion der Kinderhöchstzahlen im Kindergarten

In den kommenden Jahren wird die Kinderhöchstzahl von derzeit 23 Kinder pro Gruppe reduziert.

  • Ab dem Arbeitsjahr 2025/26 maximal 22 Kinder
  • Ab dem Arbeitsjahr 2028/29 maximal 21 Kinder

 

Betrieb am Nachmittag

Im Sinne des Kindeswohls ist eine konstante Bildung und Betreuung in derselben Einrichtung von den gewohnten Bezugspersonen zu befürworten. Daher wurde klargestellt, dass an Tagen, an denen am Nachmittag drei oder mehr angemeldete Kinder einer Kinderbetreuungseinrichtung einen Betreuungsbedarf nachweisen, das erforderliche Angebot gewährleistet werden soll.

 

Ausweitung der Randzeiten für Kindergärten

In Kindergärten ist es durch die neue Regelung nun möglich, bis zu einer regelmäßigen Anwesenheit von max. 5 Kindern eine Randzeit festzulegen.

 

Neue Berufsbezeichnung

Im Rahmen der Einigung über den Pakt für das Kinderland Oö. wird ein Berufsbild „pädagogische Assistenzkräfte“ geschaffen, wobei gleichzeitig dieser Begriff die bisherige Definition der „Hilfskraft“ ablöst. Mit der Umbenennung der Berufsgruppe in pädagogische Assistenzkräfte sollen auch die tatsächlichen Leistungen besser widergespiegelt werden.

 

Erhöhung der Vorbereitungszeit und der Leitungszeit

Bei der „Vorbereitungszeit“ und der „Leitungszeit“ handelt es sich jeweils um zwingende Vorgaben, die jedenfalls im Dienstplan zu berücksichtigen sind und nicht unterschritten werden dürfen.

  • Pädagogischen Fachkräften in Krabbelstuben stehen ab heuer 4 Stunden gruppenarbeitsfreie Dienstzeit pro Woche (bisher 3) zu. In Kindergärten und Horten sind es insgesamt 7 Stunden.
  • Bei gruppenführenden Pädagoginnen in allen Organisationsformen, die Teilzeit beschäftigt sind, wird die gruppenarbeitsfreie Dienstzeit nicht länger auf das Anstellungsausmaß aliquotiert.
  • Künftig haben also alle pädagogischen Fachkräfte, die allein eine Gruppe führen und daher auch allein für die Elternarbeit und die Planung, Dokumentation und Reflexion der Bildungsarbeit in einer Gruppe verantwortlich sind, die volle gruppenarbeitsfreie Dienstzeit.
  • Leitungen stehen nunmehr pro geleiteter Gruppe 3 Wochenstunden „Leitungszeit“ (bisher 2 Stunden) zur Verfügung. Wie bisher gilt, dass die Leitungszeit zusätzlich zu der Vorbereitungszeit zu gewähren ist, die einer pädagogischen Fachkraft ohnehin zusteht.

 

Die Dienstpläne unserer Kinderbetreuungseinrichtung wurden natürlich bereits an die neuen Vorgaben angepasst.

Wir freuen uns, dass wir durch die verbesserten Rahmenbedingungen in der Lage sind, die Öffnungszeiten noch auszuweiten und begrüßen auch die Maßnahmen für die Mitarbeiterinnen.

 

Team Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtung

 

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