Samstag 20. April 2024

Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe

Allgemeine Grundsätze und Vergaberichtlinien

Die Beihilfen des Hilfsfonds dienen vor allem zur Verhinderung, Überbrückung und Über-windung von materiellen Notsituationen, d.h. als Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebens- und Existenzgrundlagen (z.B. Essen, Kleidung, Wohnen). Der Hilfsfonds unterstützt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip allerdings erst oder nur dann, wenn nach Ausschöpfung aller öffentlich-rechtlicher Zuständigkeiten, Ansprüche und Möglichkeiten eine Notsituation nicht ausreichend verbessert werden kann.

Wenn bei einem/einer Antragsteller/in überdimensionale Schulden vorhanden sind, wird eine finanzielle Hilfe nur im Kontext eines Schuldenregulierungskonzeptes (in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatungsstelle) gewährt.

 

Beratung und Begleitung

Eine finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen Stellungnahme durch einschlägige Beratungs-stellen möglich. Aus dieser Stellungnahme soll deutlich hervorgehen, ob, warum und in welcher Form eine finanzielle Unterstützung empfohlen wird und welche Perspektive zur Verbesserung der Notsituation besteht.

Von Seiten des Hilfsfonds kann diese Beratung und Begleitung der Antragsteller/innen nicht wahrgenommen werden.

 

Einkommensgrenzen

Seitens des Hilfsfonds werden jährlich obere Einkommensgrenzen festgelegt, die sich an einem gewichteten monatlichen Familien-Pro-Kopf-Einkommen orientieren. Einmalige Auf-wendungen oder außerordentliche Belastungen können zusätzlich berücksichtigt werden.

Die Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens geschieht anhand von Gewichtungs-faktoren wie folgt:

  1. Bestimmung der Gewichtungsfaktoren (erste erwachsene Person =1,0;
    weitere erwachsene Person und Kinder ab dem 15. Lebensjahr = 0,8;
    Kinder bis zum 15. Lebensjahr = 0,5; Alleinerziehende = 1,4)
  2. Summierung des Familieneinkommens (inkl. Beihilfen wie Wohn-, Familienbeihilfe, …)
  3. Berechnung: Gesamtes Familieneinkommen geteilt durch summierte Gewichtungs-faktoren.
    Bei einem Ergebnis über € 850,- wird ein Antrag in der Regel nicht bewilligt.

Achtung: Beihilfen können nur nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Familien-stiftung vergeben werden. D.h. selbst bei Erfüllung aller Kriterien müssen Anträge gegebenenfalls abgelehnt werden.

Familienstiftung
Hilfsfonds der Katholischen Aktion Oberösterreich
4020 Linz
Kapuzinerstraße 84
Telefon: 0732/7610-3411
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
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