Donnerstag 28. März 2024

Anspruchsberechtigte Personen

Anspruchsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte, Sorgepflichtige, Alleinerzieher/innen und Schwangere, die im Gebiet der Diözese Linz bzw. Oberösterreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben.

Im Falle einer minderjährigen Schwangeren ist der Antrag durch den/die Erziehungsberechtigte/n zu stellen. In begründeten Fällen ist auch eine Antragstellung durch Minderjährige möglich.

 

Beihilfen werden in enger Abstimmung mit der Frauenstiftung der kfb (Katholische Frauenbewegung in OÖ) vergeben. Ziel dabei ist es, eine aktuelle bzw. akute (vorübergehende) Mittellosigkeit zu überbrücken oder bei grundsätzlicher, mittel- und längerfristiger Notsituation finanziell zu helfen.


Grundsätzlich wird eine Beihilfe entweder aus der Frauenstiftung oder aus der Familienstiftung finanziert. Eine zweite Beihilfe kann genehmigt werden, wenn der Antrag dafür an die Familienstiftung gerichtet wird und mindestens 12 Monate seit der Überweisung der ersten Beihilfe (entweder aus der Frauenstiftung oder aus der Familienstiftung) vergangen sind.

 

Für die Gewährung einer Beihilfe gilt jeweils eine Altersobergrenze des jüngsten sorgepflichtigen Kindes, das im gemeinsamen Haushalt mit dem/der Antragssteller/in lebt, von 10 Jahren.

Familienstiftung
Hilfsfonds der Katholischen Aktion Oberösterreich
4020 Linz
Kapuzinerstraße 84
Telefon: 0732/7610-3411
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
Herrenstraße 19
Postfach 251
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https://www.dioezese-linz.at/
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