Samstag 20. April 2024

Auflösung der Ehe zugunsten des Glaubens

 

Die Ehe von zwei Ungetauften oder eines Getauften mit einem Ungetauften (die folglich kein Sakrament ist) kann vom Papst durch eine Dispens aufgelöst werden, wenn einer der Partner eine Wiederverheiratung mit einem Getauften anstrebt. Der Antragsteller darf in diesem Fall jedoch nicht der Verursacher des Scheiterns der Ehe sein.

 

 

Wie und wo wird ein diesbezüglicher Antrag gestellt?

 

Der Antrag wird beim Diözesanbischof seines Wohnortes oder Nebenwohnortes eingereicht, der einen Untersuchungsführer mit der Beweisaufnahme beauftragt. Nach Abschluss der Beweiserhebung werden die Akten mit dem Bericht des Untersuchungsführers und dem Votum des Diözesanbischofs an die Glaubenskongregation nach Rom weitergeleitet.

 

Die Glaubenskongregation überprüft das diözesane Verfahren und legt das Dispensansuchen dem Papst vor.

 

Wie lange dauert ein Dispensverfahren zugunsten des Glaubens?

 

Die Beweiserhebung dauert in der zuständigen Diözese an die 6 Monate.

Die Antwort von der Glaubenskongregation wird innerhalb von 3 Monaten gegeben.

 

Was kostet das Dispensverfahren zugunsten des Glaubens?

 

Die Verfahrenskosten des Diözesangerichtes belaufen sich auf EUR 225.-

Die Gebühren der Glaubenskongregation betragen ca. EUR 400.- bis 600.-

 

Welche Folgen hat die Dispens zugunsten des Glaubens?

 

Die Ehe der ungetauften Ehegatten wird durch die päpstliche Dispens aufgelöst, wenn ein Partner eine Wiederverheiratung mit einem Getauften anstrebt. In diesem Fall können beide ungetauften Ehegatten eine neue Ehe eingehen.

 

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