Donnerstag 25. April 2024

Von wem und wo wird ein Eheannullierungsverfahren beantragt?

Grundsätzlich hat jeder kirchlich Verheiratete - ob Katholik oder nicht - das Recht, einen Antrag auf Nichtigerklärung seiner Ehe zu stellen. Voraussetzung ist: die bereits erfolgte Scheidung der Ehe sowie eine hinreichende Begründung und entsprechende Beweismittel.

 

Zuständig für die Durchführung eines kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahrens ist in erster Linie das Gericht jener Diözese, in welcher der Trauungsort oder der derzeitige Wohnsitz eines der Ehepartner liegt.

 

In Österreich befinden sich in allen Landeshauptstädten (Ausnahme: Feldkirch für Vorarlberg) auch die jeweiligen Diözesangerichte.

Diözesangericht
4021 Linz
Herrenstraße 19
Telefon: 0732 / 77 26 76 - 1132
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
Herrenstraße 19
Postfach 251
4021 Linz
https://www.dioezese-linz.at/
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