Samstag 20. April 2024

Bischöflicher Erlass Corona-Maßnahmen

 

Folgende Bestimmungen gelten bis 27.12.2020, 24:00 Uhr
(für die Zeit danach siehe weiter unten)

 

Es gelten die Regelungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste (seit 7.12.2020). Die österreichische Kirchenmusikkommission hat ergänzende Informationen zur praktischen Umsetzung veröffentlicht.

 

Überblick - das Wichtigste in Kürze:

  • Gesang von bis zu vier Solisten bzw. des Kantors / der Kantorin ist möglich, Gemeinde- und Chorgesang ist nicht erlaubt.
  • Instrumentalspiel von bis zu vier Soloinstrumenten (auch Bläserquartett) ist möglich, auch gemeinsam mit bis zu vier Gesangssolisten bzw. dem Kantor / der Kantorin.
  • Proben im unbedingt nötigen Umfang sind unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen möglich, der MNS ist (mit Ausnahme der Bläser) zu tragen, die Probenzeit ist auf 90 Minuten zu beschränken.
  • Turmblasen im Kontext der Liturgie ist möglich.
  • Die Regelungen sind den jeweils individuellen räumlichen Gegebenheiten anzupassen.

 

Die Texte stehen hier zum Download zur Verfügung:

Gesang und Musik in der Liturgie während der Weihnachtszeit (Download)

Rahmenordnung (bis 27.12.) zum Download

 

 

Bischöflicher Erlass zu den Präventionsmaßnahmen (Juli 2020)

Empfehlungen für die Tätigkeit der Kirchenchöre

Entwurf des Kirchenmusikreferats für ein Hygienekonzept (neu 9.10.2020)

 

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Katholische Kirche in Oberösterreich
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