Folgende Bestimmungen gelten ab 7.2.2021
- Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang vorerst weiterhin unterbleiben.
- Nicht betroffen davon ist der Gesang von (bis zu vier) SolistInnen. Diese oder eine Kantorin / ein Kantor sollen wenigstens die unbedingt notwendigen Gesänge übernehmen.
- An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Orgel und bis zu vier Soloinstrumente) treten. Diese Regelungen gelten auch für Gottesdienste im Freien.
- Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.
- Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend.
- Soweit für das Wahrnehmen des liturgischen Dienstes als Kantor/Kantorin, Solistin/Solist das Tragen der FFP2-Maske während der Feier nicht möglich ist, sind diese für den unbedingt notwendigen Zeitraum davon befreit, müssen aber zur Kompensation größere Sicherheitsabstände einhalten.
Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab den 7.2.2021 download
Einfache Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Gotteslob
Musik im Gottesdienst - allgemein
Musik für kleine Besetzungen
Entwurf für ein Hygienekonzept
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