Stand 28.12.2020
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 28. Dezember 2020)
Folgende Bestimmungen gelten ab 28.12.2020, 0:00 Uhr
Innerhalb der Gruppe von höchstens 5-10 zulässigen Mitfeiernden ist derzeit nur der Gesang von Solisten bzw. Kantoren möglich, welche wenigstens die notwendigen Gesänge übernehmen sollen.
An die Stelle der übrigen Gesänge soll Instrumentalmusik (Soloinstrumente) treten. Ein Zusammenwirken von Vokal und Instrumentalsolisten (insgesamt höchstens fünf Personen) ist möglich.
Es gelten weiterhin die Regelungen in Bezug auf das Tragen des MNS, der Abstands- und Hygieneregeln.
Rahmenordnung (ab 28.12.2020) zum Download
Einfache Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Gotteslob
Musik im Gottesdienst - allgemein
Entwurf für ein Hygienekonzept