Rechtliches & Versicherungen
Hier findest du Informationen zum Rechtlichem bei Gruppenstunden und Sommerlagern. Einersteits erfährst du Genaueres über die Aufsichtpflicht (z.B.: Wo beginnt und endet meine Aufsichtspflicht als Gruppenleiter*in?), andererseits werden hier mögliche Fragen zur Versicherung beantwortet (z.B.: Wer ist eigentlich versichert? Was mache ich als Gruppenleiter*in, wenn bei ein Ball beim Spielen ein Fenster einschlägt?).
Bei konkreten Fragen oder Anliegen kannst du dich gerne im Jungscharbüro oder gleich direkt bei der Kirchenversicherung Oberösterreich melden.
Aufsichtspflicht |
Bis zum 18. Geburtstag sind die Eltern für die Kinder aufsichtspflichtig. Die Aufsichtspflicht ist die vom Gesetz vorgeschriebene Pflicht, bestimmte Personen (besonders Minderjährige) oder Sachen zu beaufsichtigen. In Gruppenstunden wird diese Aufsichtspflicht auf die Gruppenleitenden übertragen. Inwiefern ein Kind beaufsichtigt werden muss, ist abhängig vom Alter und der Reife des Kindes sowie von der konkreten Situation (= Aufsichtspflicht kann unterschiedlich aussehen!). Grundsätzlich haben aufsichtspflichtige Personen dafür zu sorgen, dass Kinder selbst nicht zu Schaden kommen und dass keinen anderen Personen Schaden zugefügt wird.
Der zeitliche Umfang für die Aufsichtspflicht in der Jungschar/ bei den Minis ist nach Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten (z.B.: am Beginn des Sommerlagers) unterschiedlich. Ansonsten wird der Rahmen nach „Ortsüblichkeit“ vereinbart und beginnt meist mit dem Eintreffen zur Gruppenstunde und endet mit dem Abholen von der Gruppenstunde. Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten ist hier wichtig. Aufsichtspflicht gilt auch in der Nacht (z.B.: am Sommerlager)! Es braucht allerdings keine ständige Überwachung des Kindes. Wichtig ist, zu wissen, wo sich das Kind aufhält und was es macht, sodass man im Ernstfall einschreiten und das Kind beschützen kann.
Ab wann ist man in der Jungschar aufsichtspflichtig? Vorgaben der KJS Linz: grundsätzlich ab 16 Jahren; ab 15 Jahren (wenn es eine Begleitung im 1. Jahr gibt); bei Aktionen (z.B.: Ausflug, Lager, etc.) sollte man 18 Jahre alt sein Wichtig ist, dass die Eltern und die Organisation die Gruppenleiter*innen als geeignet und zuverlässig erachten!
Wie groß darf eine Kindergruppe sein? Grundsätzlich gibt es hier keine einheitlichen Vorgaben (abhängig von Alter, Reife, Gefahren, etc.). Generell sollten es jedoch nur so viele Kinder sein, dass die Aufsichtspflicht gut umgesetzt werden kann.
Jugendschutzgesetz Wir beziehen uns immer auf das Jugendschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes, zum Beispiel bei Themen wie Alkohol- und Nikotinkonsum, Social Media oder dem Ausgehen bei Nacht. Das Jugendschutzgesetz kann man auch als Broschüre bestellen. |
Ein paar wichtige Tipps |
Fotos, Videos
Datenschutzgrundverordnung Es braucht ein Unterschreiben eines Datenschutzblattes der Gruppenleitenden in der Pfarre. Auch von den Kindern muss man sich das Einverständnis für die Datenspeicherung einholen. Ein sorgfältiger Umgang mit personenbezogenen Daten ist wichtig. Die Daten sollten gelöscht werden, sobald diese nicht mehr genutzt werden. Auch hierfür gibt es Informationsblätter, die von Kindern und Erziehungsberechtigten am Anfang eines Jungscharjahres unterschrieben werden sollten.
Hilfreiche Tipps – allgemein
Hilfreiche Tipps – Wandertag
Hilfreiche Tipps – Badetag
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Versicherung |
In den Gruppenstunden, auf Lager oder bei anderen Jungscharveranstaltungen kann es zu Unfällen kommen. Oder es entstehen Sachschäden, für die Gruppenleiter*innen im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Verantwortung gezogen werden können. Für diese Fälle sind alle pfarrlichen Mitarbeiter*innen, also auch Gruppenleiter*innen (ehrenamtliche Mitarbeiter*innen), versichert. Wer ist versichert?
Was ist versichert?
Das beinhaltet:
Nicht versichert sind Schadenersatzverpflichtungen im Zusammenhang mit gegenüber dem geschädigten Dritten begangenen vorsätzlichen, mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen.
Unfallversicherung:
Kaskoversicherung für Autos:
Was tun, wenn etwas passiert ist? 1) Schadensmeldung schreiben: Die Formulare für die Schadensmeldung gibt es auf der Website www.kirchenversicherung.at unter dem Punkt „Schadensmeldung“ zum Herunterladen. Für Haftpflicht und Unfallversicherung gibt es verschiedene Formulare. Das Formular bitte vollständig ausfüllen. Weiters braucht Ihr eine Kostenschätzung oder eine Rechnung des beglichenen Schadens. 2) Nach der Prüfung durch die Versicherung wird das Geld nach einem positiven Bescheid überwiesen. Ansonsten kommt es zu einem negativen Bescheid direkt an den Absender mit dementsprechender Begründung. 3) Ein detailliertes Leistungsverzeichnis der Versicherungen findest du auf der Website www.kirchenversicherung.at unter dem Punkt „Infodateien“. 4) Bei Fragen zum Versicherungsschutz bitte einfach im Jungscharbüro melden. |