Mittwoch 24. April 2024

Fakten zum Leihvertrag

Wenn Sie Objekte verleihen, so ist es Vorschrift einen diözesanen Leihvertrag zwischen dem Leihgeber (Pfarre) und dem Leihnehmer abzuschließen. Das betrifft Leihen von Pfarrobjekten an andere Pfarren oder diözesane Einrichtungen, an Heimatmuseen oder Einrichtungen der Stadt oder Gemeinde, an private Aussteller aber auch bei Anfragen für Landesausstellungen. Leihverträge werden generell befristet ausgestellt - meist für 5 oder für die Dauer der Ausstellung.

 

 

Ohne diözesanen Leihvertrag darf kein Objekt verliehen werden!

 
Dies gilt auch für Einrichtungen der Gemeinde im selben Ort, denn auch dort muss das Objekt dementsprechend versichert sein (bei Brand, Diebstahl, Vandalismus etc.), dies ist nur mit einem diözesanen Leihvertrag möglich.


Nur mit einem diözesanen Leihvertrag sind der notwendige Versicherungsschutz und alle Bedingungen zum Erhalt und der Pflege des Objektes gegeben (auch eventuelle restauratorische Betreuung während der Ausstellung). Wenn Sie Anfragen bezüglich Leihgaben für Ausstellungen bekommen (auch für Landesausstellungen), ist das Kunstreferat davon vor einer Zusage zu kontaktieren.

 

Kosten für einen Leihvertrag: € 30,-. Die Kosten trägt der Leihnehmer.

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