Es besteht jedoch die Möglichkeit, Transkriptionen oder Übersetzungen – in eingeschränktem Maß – in Auftrag zu geben. In diesem Fall wird pro Stunde Zeitaufwand einer wissenschaftlichen Fachkraft derzeit ein Betrag von EUR 70,- in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Anfertigung von Transkriptionen oder Übersetzungen besteht jedoch nicht.