Stand 18.01.2021
Alle Informationen zu Kirche und Corona
- Allgemeine Rahmenordnung der österreichischen Bischofskonferenz zur Feier der Gottesdienste
(wirksam ab 28. Dezember 2020)
Grundsätzlich ist es AsylwerberInnen verboten, arbeiten zu gehen.
Tage, Wochen, Monate oder gar Jahre des Wartens ohne sinnvolle Beschäftigung können sehr schwierig sein. Die Abhängigkeit vom Staat durch das Verbot seinen Lebensunterhalt selbstständig verdienen zu können, wirkt oft depremierend.
Die Arbeit für AsylwerberInnen ist jedoch in eingeschränkten Rahmen zulässig.
Eine Übersicht bieten folgende Informationen des AMS Oberösterreich:
Arbeitsmöglichkeiten in Deutsch zum Download
Arbeitsmöglichkeiten in Englisch zum Download
Für eine mögliche Lehrlingsausbildung besteht bei folgende Berufen eine hoher Bedarf an Lehrlingen:
Übersicht Lehrlingsmangelstellen in Deutsch zum Download
Quelle: www.ams.at