"Im Wesentlichen ist die Sozialhilfe kein Instrument zur Demokratisierung der Gesellschaft oder zum nachhaltigen Ausgleich bestehender sozialer Ungleichheiten. Das wird umso deutlicher, je standardisierter und ’normaler’ der Regelfall der Hilfebedürftigkeit in der Sozialhilfe erscheint. In den 70er Jahren als Instrument zur Überbrückung außergewöhnlicher Notlagen sowie zur Inklusion von sozialen Randgruppen geschaffen, spielen Ende der 90er Jahre Randgruppen in der Sozialhilfe beinahe keine Rolle mehr. Die unteren Mittelschichten repräsentieren mit ihren Problemen (Schulden, Scheidungsfolgen, Arbeitslosigkeit, Niedriglöhne, Wohnungsnot) den größten Teil der offenen Sozialhilfepopulation. (...)
Im Grunde genommen ist das System der Sozialhilfe von seiner Konzeption her darauf beschränkt, Armut zu individualisieren. Es verfügt über kein Instrumentarium, soziale Probleme als gesellschaftlich produzierte zu erkennen und zu bekämpfen. Das Rechtsprogramm der Sozialhilfe, das rechtsstaatliche Verfahren der Leistungsgewährung, die Hilfsinstrumente, aber auch die Aufbau- und Ablauforganisation der Verwaltung sehen den Klienten strukturell angelegt als Problemträger und Problemverursacher.
Arbeitslosigkeit, Entsolidarisierungs- und Individualisierungserfahrungen nähren indes funktionale Missbrauchsphantasien. Diese Phantasien funktionieren vollkommen losgelöst von den tatsächlichen Empfängerzahlen und Sozialhilfebudgets. Dadurch werden symbolische Grenzziehungen zwischen ’ehrlichen’ und ’unehrlichen’ Armen, zwischen ’wirklich Bedürftigen’ und ’Trittbrettfahrern’ ermöglicht.
Diese Moralisierung des Sozialrechts wird vor allem an der anhaltenden Debatte um den Sozialmissbrauch erkennbar. Je deutlicher das System sozialer Sicherheit vom Strukturwandel der Arbeitsbeziehungen unterlaufen wird (atypische Beschäftigungsverhältnisse, Scheinselbständigkeit, Auflösung stabiler Erwerbsbiographien), desto schwächer wird der Zusammenhang von Arbeit und sozialer Sicherung. Zugleich schwindet auch die soziale Sicherungsfunktion der Ehe. Eine Alternative (bedarfsorientierte Grundsicherung oder Grundeinkommen ohne Arbeit) ist nicht konsensfähig.
Folglich wird die Inanspruchnahme von Leistungen sozialer Sicherheit zu einer Frage der Moral. Unmoralisch ist nunmehr, wer der Gemeinschaft zur Last fällt. Deshalb verknüpft die Sozialhilfe Aspekte der Hilfe und sozialen Kontrolle, von ‚empowerment‘ und Sozialdisziplinierung. Es geht ihr darum, Lebensstile bzw. Lebensweisen zu regulierten und zu disziplinieren. Ziel ist es, Betroffene zu einer kontinuierlichen Erwerbsbeteiligung zu veranlassen, losgelöst davon, ob sie damit ein armutsvermeidendes Einkommen erwirtschaften oder nicht. Regulierende Eingriffe in soziale Beziehungen, Familienleben und Arbeitsbeziehungen sind von daher unvermeidlich. Hilfe zur Selbsthilfe wird nur dann und insoweit gewährt, wenn der/die Hilfebedürftige plausibel machen kann, dass er/sie sich auch bemüht, ein konformes Leben zu führen. (...) Sozialhilfe verhält sich insofern paradox zum tatsächlichen Strukturwandel sozialer Beziehungen.“
Diese Passagen wurden dem Artikel von Nikolaus Dimmel entnommen: Gestaltungschancen der Sozialhilfe, in: Armut als tägliche Herausforderung. Praxishandbuch zum OÖ. Sozialhilfegesetz. Möglichkeiten und Grenzen der Sozialhilfe in der praktischen Arbeit, hg. v. OÖ Armutsnetzwerk, 2003, 64-67.
Nähere Informationen zu: Armut als tägliche Herausforderung. Praxishandbuch zum OÖ. Sozialhilfegesetz, hg. v. OÖ Armutsnetzwerk, 2003
Oberösterreichisches Sozialhilfegesetz
2003-10-27 09:05:06
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