Donnerstag 28. März 2024

Nein zur drohenden Abschiebung eines gut integrierten Lehrlings

Bischof Dr. Manfred Scheuer und Caritas-OÖ-Direktor Franz Kehrer, MAS rufen dazu auf, die drohende Abschiebung eines gut integrierten Lehrlings nach Afghanistan auszusetzen.

 

Die drohende Abschiebung eines gut integrierten Lehrlings aus Ried im Innkreis nach Afghanistan zeigt neuerlich auf, dass das humanitäre Bleiberecht zu selten zum Einsatz kommt. Mit dem humanitären Bleiberecht werden Integrationsleistungen gewürdigt, die im vorliegenden Fall sicherlich gegeben sind.

 

Wir bitten die Verantwortlichen im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) um Sensibilität. Wir erlauben uns die eindringliche Bitte, im Sinne der positiven Integration und der Humanität die Anwendung des Bleiberechts noch einmal wohlwollend zu prüfen. Humanitäres Bleiberecht sollte nicht „totes Recht“ bleiben.
Es wäre höchst bedauerlich, wenn Asylpolitik mehr und mehr defensiv betrieben wird und AsylwerberInnen nicht zuerst als konkrete Menschen, sondern als Bedrohung gesehen werden.

 

Junge AsylwerberInnen, die in einer Lehre sind, sollten nicht von Abschiebung betroffen sein. Das ist für Flüchtlinge von enormer Bedeutung, aber auch eine Frage der Fairness gegenüber den engagierten Lehrbetrieben, wie in diesem Fall der Malerei Großbötzl.

 

Wir stellen zudem mit Besorgnis fest, dass bei AsylwerberInnen aus Afghanistan eine erhebliche Diskrepanz zwischen aktuellen Länderberichten und der Entscheidungspraxis in den Asylverfahren besteht: Denn während die Berichte in den letzten Monaten und Jahren eine zunehmende Verschlechterung der sicherheitspolitischen Lage in Afghanistan nahelegen, nehmen wir wahr, dass über die Anträge afghanischer Asylsuchender immer häufiger negativ entschieden wird.

 

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