Kantor / Kantorin
Ein Kantor oder eine Kantorin kann (und soll) in allen Gesangsteilen der Eucharistiefeier mitwirken, er singt nicht allein nur den Antwortpsalm und den Ruf vor dem Evangelium (Halleluja-Ruf oder Christus-Ruf) oder andere Gesänge, die im Wechsel zwischen Vorsänger und Gemeinde gestaltet sind (z.B. Kyrie, Fürbittenrufe, Agnus Dei, Litaneien, Lieder mit Vorsängerteilen), vor. Mit seinem Gesang stützt und leitet er oder sie die Gemeinde.
Während seiner wichtigsten Aufgabe, der gesungenen Verkündigung des Wortes Gottes, steht der Kantor oder die Kantorin symbolisch am Ambo. Darüber hinaus übernimmt ein Kantor oder eine Kantorin auch die Aufgabe, neue Gesänge einzuüben, ganz im Sinne von Psalm 96: „Singt dem Herrn ein neues Lied”.
Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils hat die Funktion des Kantors erst wiederbelebt. Während in der jüdischen Kirche der Kantor stets eine bedeutende Funktion inne hatte, ist es in der katholischen Kirche vielerorts aus praktischen Gründen der Fall, dass die Aufgaben des Kantors vom Zelebranten oder Organisten übernommen werden.
Für die Aus- und Weiterbildung von Kantorinnen und Kantoren ist in der Diözese Linz das Referat für Kirchenmusik sowie das Konservatorium für Kirchenmusik zuständig.