"Der Fachausschuss für Finanzen (Finanzausschuss) des
Pfarrgemeinderates ist ein Fachausschuss besonderer Art
und hat die kirchliche Vermögensverwaltung und die Baulastangelegenheiten
zu besorgen."
(Statut f. den Fachausschuss für Finanzen, §1)
Die Funktionsperiode ist identisch mit
der des Pfarrgemeinderates.
Zwei Drittel der Mitglieder werden durch den Pfarrgemeinderat
benannt, der Rest wird durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses
namhaft gemacht.
|