Kontakt

Günter Tyszak

Telefon: (07617) 22 63 oder (0650) 300 83 08
E-Mail: tyszak@eduhi.at

Auszug aus der Friedhofsordnung

Aufstellung eines Grabdenkmales:

Ist an die schriftliche Zustimmung der Friedhofsverwaltung (Pfarramt) gebunden. Um die Zustimmung ist unter Vorlage eines auch die Nachbargräber darstellenden Aufrisses anzusuchen. Die Änderung eines bestehenden Grabdenkmales unterliegt den gleichen Vorschriften wie die erstmalige Errichtung.

Zur Erhaltung unseres Friedhofsbildes sind schmiedeeiserne Grabkreuze erwünscht. Für neue Gräber sind keine geschliffenen Grabsteine erlaubt, Grabeinfassungen aus Beton sind unstatthaft.

Steinmetze und andere Handwerker haben sich vor Arbeitsaufnahme bei der Friedhofsverwaltung zu melden und nach Beendigung der Arbeit wieder abzumelden.Wird ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung ein Grabdenkmal aufgestellt, so ist diese befugt, das Denkmal auf Kosten des Berechtigten abzutragen und in Verwahrung zu nehmen.


Mülltrennung:

Kompostierbare Abfälle von Ihrem Grab müssen Sie in die dafür vorgesehene Biotonne einwerfen. Dazu gehören vor allem Schnittblumen, Zweige, Unkraut, Grasschnitt, Topfpflanzen (ohne Topf), Laub-, Baum- und Strauchschnitt.

Kunststoffgrablichter (ohne Metalldeckel) müssen im dafür aufgestellten Behälter entsorgt werden. In der Restmülltonne dürfen nur mehr Blumentöpfe und Steckschwämme aus Kunststoff entsorgt werden.

Mitgebrachte Tragbehelfe (Holzkisten, Kartonagen und Plastiksackerl) sowie Glasbehälter sind von Ihnen zu Hause, an den öffentlichen Sammelstellen oder im Altstoffsammelzentrum zu entsorgen.

Chemische Unkrautvernichtungsmittel bzw. Pflanzenschutzmittel sind verboten.


Wir bitten Sie, die oben angeführten Bestimmungen zu berücksichtigen.

Günter Tyszak
(Friedhofsverwalter)