- Der Lektor (Frau, Mann, Jugendliche) hat die Aufgabe, in der
liturgischen Versammlung das Wort Gottes zu verkünden, indem er die
nicht-evangelischen Schriftlesungen vorträgt. Er übt dabei einen "wahrhaft
liturgischen Dienst" aus (Liturgiekonstitution, Art. 29). Der Lektor dient
am "Tische des Gotteswortes" und "reicht das Wort des Lebens". Christus
selbst spricht durch ihn zu seinem Volk.
- Die Berechtigung zu seiner Aufgabe empfängt der Lektor grundlegend
durch die Sakramente der Taufe und Firmung. Durch sie nimmt er teil am
gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen.
- Weil die Kirche aus dem Wort Gottes lebt, trägt auch der Lektor durch
seinen Dienst dazu bei, dass eine christliche Gemeinde aus dem Wort der
Schrift gestärkt und zu einem Leben aus dem Glauben geführt wird.
- Der besondere Dienst des Lektors verdeutlicht die Verpflichtung aller
Christen, das Wort Gottes zu verkünden und zu bezeugen. Er bringt auch zum
Ausdruck, dass die ganze versammelte Gemeinde, einschließlich des
Zelebranten, vor Gott hörend versammelt ist.
- Der Lektor hat in der Eucharistiefeier eine eigene Aufgabe. Er soll
daher seinen Dienst auch dann ausüben, wenn Diakone oder Priester anwesend
sind (vgl. Allgemeine Einführung in das Römische Messbuch (= AEM), Art.
66).
"Da die Gläubigen beim Hören der Schriftlesungen deren lebendige Kraft
erfahren sollen, ist es notwendig, dass Lektoren für die Ausübung ihres
Dienstes geeignet und gut vorbereitet sind" (AEM Art. 66; vgl. CIC
231-§1). Dabei geht es vor allem um eine geistliche (biblische und
liturgische) Vorbereitung; aber auch eine technische Schulung ist
notwendig (Pastorale Einführung in das Messlektionar, Art. 55).
- Der Lektor ist bereit, sich regelmäßig auf seinen Dienst
vorzubereiten. Er bemüht sich, die Liturgie und das Wort der Schrift zu
verstehen und daraus zu leben.
- In allem sei der Lektor darauf bedacht, die Aufmerksamkeit der Hörer
auf das Wort Gottes zu lenken. Alles, was von diesem ablenkt, wie
schlechter Vortrag, unpassende Kleidung, schlechte Haltung beim Ambo u.
a., ist zu vermeiden.
- Die Lektoren werden normalerweise vom zuständigen Seelsorger nach
Rücksprache mit dem Pfarrgemeinderat oder dem Fachausschuss Liturgie
berufen.
- Die Verantwortlichen in der Pfarre sorgen für die Einführung der
Lektoren in ihren Dienst sowie für deren Weiterbildung. Die
Dekanatslektoren und die Mitarbeiter des Liturgie-Referates im Pastoralamt
sind bereit, diese Aufgabe mitzutragen.
- Die Zahl der Lektoren soll nicht zu gering sein. So wird der einzelne
nicht überfordert und zudem wird deutlich, dass der Gottesdienst ein
Anliegen aller ist.
- Neben den Schriftlesungen kann es auch Aufgabe des Lektors sein, die
einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und der Psalmen zwischen den Lesungen
vorzutragen. Der Lektor kann weiters Texte zur Kyrie-Litanei, den
Eröffnungs- und Kommunionvers oder Meditationstexte zur Kommunion und zur
Besinnung vortragen. Festtage können dadurch ausgezeichnet werden, dass
der Lektor miteinzieht und das Lektionar gut sichtbar trägt.
- Der Lektor trägt eine Kleidung, die dem Anlass der Feier entspricht.
- Neben der besonderen Beauftragung von Lektoren durch den Bischof ist
es empfehlenswert, auf pfarrlicher Ebene den "Dienstantritt" neuer
Lektoren öffentlich - entsprechend der Bedeutung des Dienstes - zu
begehen. Im Rahmen einer sonntäglichen Messfeier werden die neuen Lektoren
vorgestellt. Sie erklären sich bereit, den Dienst des Lektors zu
übernehmen. Im Folgenden wird eine Feierhilfe zur Gestaltung dieser
Dienstübernahme angeboten.
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