Finanzausschuss

Mitglieder im Finanzausschuss

von links nach rechts:
Obmann:                  Theinschnack Rudolf, Mag.,
Vorsitzender:             Pfr.Mag. Clemens Höglinger,
Schriftführerin:          Maria Falkner,
Kassenverwalterin:     Elisabeth Traxler,
weitere Mitglieder:      Barbara Ecker, Heinz Grünzweil DI, Peter Schwandner, 
                               Hermann Traxler, Ing.,
Rechnungsprüfer:       Marianne Gruber und Alois Höretzeder

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Funktion des Finanzausschusses

Der Finanzausschuss ist gemäß Statut gesetzlicher Vertreter des kirchlichen Vermögens. Hauptaufgabe ist die Vermögensverwaltung für die Pfarre, der Pfarrkirche und des Pfarrheimes sowie der Bereich der Bauangelegenheiten. Der Finanzausschuss begründet und läst die Verträge mit Dienstnehmern der Pfarrkirche und der Pfarre.

Handlungen und Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung bedürfen einer kirchenbehördlichen Genehmigung. Dazu gehören insbesondere Kauf und Verkauf von Grundstücken, Einräumung von Dienstbarkeiten, Bestandsverträge, Schenkungen, Baumaßnahmen, Renovierungsarbeiten, Aufnahme von Krediten, Abschluss von Dienstverträgen uvam.

Der Finanzausschuss ist an die Richtlinien des Pfarrgemeinderates über den Einsatz pfarrlicher Mittel gebunden. Die Beschlüsse des Finanzausschusses über die Maßnahmen im außerordentlichen Bereich bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Pfarrgemeinderates.

Der Finanzausschuss beschließt und veranlasst die alljährlich wiederkehrenden kleineren Herstellungen und Anschaffungen, soweit sie aus freien pfarrlichen Mitteln bedeckt werden können. Falls die Kosten voraussichtlich nicht ohne Beihilfe der Diözese bestritten werden können, ist vor Durchführung der Beschlüsse zwecks Klärung der Finanzierung das Einvernehmen mit der Finanzkammer herzustellen.

Der Finanzausschuss ist für die termingerechte Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich (Kirchenrechnung). Die Prüfung der zum Jahresabschluss gehörigen Unterlagen, Belege und der detailierten Vermögensübersichten hat durch die bestellten Rechnungsprüfer zu erfolgen. Der Finanzausschuss hat dem Pfarrgemeinderat neben dem Haushaltsplan (Budget) die Jahresabschlüsse der Kirchenrechnungen zur Genehmigung vorzulegen.

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Rückblick und Ausblick

In den vergangenen Jahren hat sich der Pfarrgemeinderat sowie der Finanzausschuss intensiv mit der Sanierung des Pfarrzentrums beschäftigt, das schließlich am 29. Juni 2008 feierlich eröffnet werden konnte. Nachdem die budgetierten Kosten wesentlich überschritten wurden und zugleich auch die gesamte Außengestaltung rund um das Pfarrzentrum vorgenommen wurde, besteht derzeit eine nicht unerhebliche Finanzlücke. Vorrangiges Ziel wird es daher sein, den derzeit bestehenden Schuldenstand zu verringern. Dabei sind wir neben der Unterstützung durch die Pfarrangehörigen vor allem auch auf die Diözesanfinanzkammer angewiesen.

Im Herbst 2008 wurden erstmals sechs Urnennischen errichtet, wobei diese Anlage bei Bedarf erweiterungsfähig ist.

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