



KA – Was ist das?
Kontakt
Katholische Aktion
Oberösterreich
Kapuzinerstraße 84
4020 Linz
E-Mail
T 0732-7610-3411
F 0732-7610-3779
Wir sind für Sie da:
Mo - Fr 8 - 12 Uhr
Mo - Do 13 - 16.30 Uhr
Ihr Anliegen...
ist uns wichtig!
Vergaberichtlinien für Beihilfen
Anspruchsberechtigte Personen:
Anspruchsberechtigt sind Eltern, Erziehungsberechtigte, Sorgepflichtige, Alleinerzieher/innen
und Schwangere, die im Gebiet der Diözese Linz bzw. Oberösterreich
ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Im Falle einer minderjährigen Schwangeren
ist der Antrag durch den/die Erziehungsberechtigte/n zu stellen. In begründeten
Fällen ist auch eine Antragstellung durch Minderjährige möglich.
Eine Beihilfe aus dem Hilfsfonds kann maximal zweimal (mit mindestens zwölfmonatiger Wartezeit dazwischen) beantragt werden, um eine aktuelle bzw. akute (vorübergehende) Mittellosigkeit zu überbrücken oder bei grundsätzlicher, mittel- und längerfristiger Notsituation.
Für die Gewährung einer Beihilfe gilt eine Altersobergrenze
des jüngsten sorgepflichtigen Kindes von in der Regel 6 Jahren (Schuleintrittsphase);
das im gemeinsamen Haushalt mit dem/der Antragssteller/in lebt.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Beihilfe:
Allgemeine Grundsätze und Vergaberichtlinien
Die Beihilfen des Hilfsfonds dienen vor allem zur Verhinderung,
Überbrückung und Überwindung von materiellen Notsituationen,
d.h. als Beitrag zur Sicherung der wirtschaftlichen Lebens- und Existenzgrundlagen
(z.B. Essen, Kleidung, Wohnen). Der Hilfsfonds unterstützt gemäß
dem Subsidiaritätsprinzip allerdings erst oder nur dann, wenn nach Ausschöpfung
aller öffentlich-rechtlicher Zuständigkeiten, Ansprüche und
Möglichkeiten eine Notsituation nicht ausreichend verbessert werden kann.
Wenn bei einem/einer Antragsteller/in überdimensionale Schulden vorhanden
sind, wird eine finanzielle Hilfe nur im Kontext eines Schuldenregulierungskonzeptes
(in Zusammenarbeit mit einer kompetenten Schuldnerberatungsstelle) gewährt.
Beratung und Begleitung
Eine finanzielle Unterstützung ist nur in Verbindung
mit einer entsprechenden Beratung und/oder Begleitung sowie einer ausführlichen
Stellungnahme durch einschlägige Beratungsstellen (bzw. in Ausnahmefällen
durch Verantwortliche aus der Wohnpfarre der Antragstellerin/ des Antragstellers)
möglich. Aus dieser Stellungnahme soll deutlich hervorgehen, ob, warum
und welcher Form eine finanzielle Unterstützung empfohlen wird und welche
Perspektive zur Verbesserung der Notsituation besteht.
Von Seiten des Hilfsfonds kann diese Beratung und Begleitung der Antragsteller/innen
nicht wahrgenommen werden.
Einkommensgrenzen
Seitens des Hilfsfonds werden jährlich obere Einkommensgrenzen
festgelegt, die sich an einem gewichteten monatlichen Familien-Pro-Kopf-Einkommen
orientieren. Einmalige Aufwendungen oder außerordentliche Belastungen
können zusätzlich berücksichtigt werden.
Die Berechnung des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens geschieht anhand von Gewichtungsfaktoren
wie folgt:
1. Bestimmung der Gewichtungsfaktoren (erste erwachsene Person =1,0; weitere
erwachsene Person und Kinder ab dem 15. Lebensjahr = 0,8; Kinder bis zum 15.
Lebensjahr = 0,5; Alleinerziehende = 1,4)
2. Summierung des Familieneinkommens (inkl. Beihilfen wie Wohn-, Familienbeihilfe,
)
3. Berechnung: Gesamtes Familieneinkommen geteilt durch summierte Gewichtungsfaktoren.
Bei einem Ergebnis über 700 € wird ein Antrag in der Regel nicht
bewilligt.
Formale Bedingungen:
Antragsformular
Ansuchen an den Hilfsfonds sind mit dem entsprechenden
Antragsformular zu stellen. Dieses kann im Generalsekretariat der KA angefordert
oder von der KA-Homepage heruntergeladen werden (www.dioezese-linz.at/ka unter
Organisationen ? Hilfsfonds). Es liegt weiters in
den meisten einschlägigen Beratungsstellen auf.
Nachweise und Belege
Für die im Antrag angeführten Daten sind entsprechende Belege oder
Nachweise schriftlich (in Kopie) zu erbringen. Alternativ dazu ist auch eine
Bestätigung über die Richtigkeit der Angaben im Antragsformular
durch die Beratungsstelle möglich.
Einverständniserklärung
Jede/r Antragsteller/in verpflichtet sich, die im Antragsformular erbetenen
Daten wahrheitsgemäß anzuführen. Bei offensichtlich unrichtigen
Angaben kann das Vergabekuratorium zu Unrecht bezogene Leistungen gerichtlich
einfordern.
Der/die Antragsteller/in räumt dazu dem Hilfsfonds das Recht ein, etwaige
weitere Informationen auch von Dritten einzuholen (ausgenommen Informationen,
die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen) und die Antragsdaten zur Abstimmung
und Überprüfung der Förderungswürdigkeit an die Soziale
Beratung und Hilfe sowie Schwangerenberatung der Caritas weiterzuleiten.
Höhe einer Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe orientiert sich an der im Antrag geschilderten
Situation sowie an den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des Hilfsfonds.
Die Obergrenze für eine Beihilfe liegt derzeit bei € 350,--. Auf
Beschluss des Vergabekuratoriums ist im Ausnahmefall eine höhere Beihilfe
möglich. Im Falle der Genehmigung einer Beihilfe ist eine zwölfmonatige
Wartezeit einzuhalten, bevor ggf. ein zweites Mal eine Beihilfe bewilligt
werden kann. Eine dritte Beihilfe (nach wiederum mindestens 12 Monaten) ist
nur in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn damit eine Grenze
von insgesamt € 800,-- nicht überschritten wird.
Auszahlung und Übermittlung von
Beihilfen
Die Übermittlung von Beihilfen erfolgt nur in begründeten Fällen
direkt an den/die Antragsteller/in (Überweisung, Postanweisung, Barauszahlung),
normalerweise wird die Beihilfe an den Vermieter, Stromversorger, etc. oder
auch an die kooperierende Beratungsstelle überwiesen.
Wo ist der Hilfsfonds erreichbar?
Wenn Sie Fragen zum Hilfsfonds haben, wenden Sie sich bitte an unser
Büro:
Kapuzinerstraße 84, 4021 Linz
T 0732/7610-3431, Fax 0732/7610-3779
Fr. Ute Piott
E-Mail: hilfsfonds.ka@dioezese-linz.at
Wenn Sie einen Beitrag leisten können,
spenden Sie bitte auf dieses Konto:
Hilfsfonds der Katholischen Aktion
VKB-Bank
Konto 10.303.188
Bankleitzahl 18600
A n t r a g s f o r m u l a r (als pdf file zum Ausdrucken)
Vergaberichtlinien (als pdf file zum Ausdrucken)
Die Katholische Aktion
mit ihren Gliederungen
sehe ich als unverzichtbaren
Lungenflügel der Kirche
Dr. Bert Brandstetter, Präsident