Aufgabe des Bischöflichen Diözesangerichtes
ist die Rechtsprechung im kirchlichen
Bereich zur Klärung zweifelhafter Rechtsverhältnisse
zum Schutz gefährdeter Rechte sowie zur
gerichtlichen Prüfung und Ahndung von
Rechtsverletzungen.
Die
Rechtsprechung der kirchlichen Gerichte beruht
auf der von staatlichen Regelungen unabhängigen
Rechtsordnung der Katholischen Kirche. Das
Gesetzbuch, worin u. a. auch das kirchliche
Eherecht und das Prozessrecht genau geregelt sind,
ist der "Codex
Iuris Canonici"
(CIC) bzw. für Angehörige katholischer
Ostkirchen "Codex Canonum Ecclesiarum
Orientalium" (CCEO).
Die Gerichtsbarkeit wird
von unabhängigen Gerichtsorganen im Prozessweg
ausgeübt. Die vom Diözesanbischof bestellten
Richter/innen sind persönlich und sachlich unabhängig,
allein dem Gesetz unterworfen und
nicht weisungsgebunden.
In erster Linie werden an
den kirchlichen Gerichten Verfahren in Eheangelegenheiten durchgeführt - dazu gehören:
Verfahren zur Nichtigerklärung
der Ehe
Verfahren zur Auflösung der Ehe bei Nichtvollzug
Verfahren
zur Auflösung der Ehe von Ungetauften
Verfahren zur Auflösung der Ehe zugunsten
des Glaubens
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