Dienstag 19. März 2024

Die Ombudsleute sind erste Ansprechpartner für betroffene Menschen von sexuellem Missbrauch und Gewalt durch Personen, die haupt- oder ehrenamtlich in der Kirche mitarbeiten.

Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, mit Betroffenen, die sich melden, zu sprechen und den Sachverhalt abzuklären. Dabei stimmen sie die weitere Vorgangsweise mit Betroffenen bzw. bei Kindern und Jugendlichen mit deren Erziehungsberechtigten ab. Dabei beachten sie in besonderer Weise die Interessen und Bedürfnisse der jeweiligen Betroffenen.

Wenn ein begründeter Verdacht vorliegt, informiert die Ombudsperson mit Einverständnis des/der Betroffenen bzw. dessen/deren Erziehungsberechtigten die Kommission.

Diese prüft die Vorwürfe und stellt den Kontakt zur beschuldigten Person her. Wenn notwendig und erwünscht, kann die Kommission weitere Hilfestellung vermitteln.

Die diözesane Kommission ersetzt kein – allenfalls nötiges – gerichtliches Verfahren und fällt keine Schuld- oder Freisprüche. 


Die Ombudsleute und die Mitglieder der Kommission unterliegen der Amtsverschwiegenheit. 

Selbstverständlich können sich von sexuellem Missbrauch und Gewalt betroffene Menschen auch an andere öffentliche Einrichtungen wenden (Polizei, Kinderschutz, Beratungsstellen, Gewaltschutzzentren usw.).
 
Diese "Diözesane Kommission gegen Missbrauch und Gewalt" besteht in Oberösterreich seit 1. März 1996.

Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz gegen Missbrauch und Gewalt

Ombudsstelle und Kommission gegen Missbrauch und Gewalt
4020 Linz
Harrachstraße 7
Katholische Kirche in Oberösterreich
Diözese Linz

Fachbereich Kommunikation
Herrenstraße 19
Postfach 251
4021 Linz
https://www.pfarre-attnang.at/
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