Das Bildungszentrum Haus der Frau am Linzer Volksgarten stellt in ihrem Gebäude in der Volksgartenstraße 18 zum neunten Mal eine Wohnung im 3. Stock für den Zeitraum 01.10.2024 bis 28.02.2025 für Studentinnen der Bildenden Kunst oder junge Absolventinnen in Form eines Artist in Residence Aufenthaltes zur Verfügung.
Im Linzer Bildungs- und Begegnungszentrum Haus der Frau stehen zahlreiche Räume für Seminare, Besprechungen und Veranstaltungen zur Verfügung. Informieren Sie sich hier über die Vermietung der Räume.
Papst Franziskus thematisiert in seinem aktuellem Gebetsanliegen die Ausbeutung und Ausgrenzung von Frauen und übersieht dabei, dass Kirche selbst "durch die eigene Struktur zur Unterdrückung von Frauen beiträgt", so Angelika Ritter-Grepl.
Anlässlich des Jubiläums „100 Jahre Mariendom“ kommt es zu einer Neuauflage der Domfrauen im Rahmen der Veranstaltungsreihe "DonnaStage". 30 Frauen positionieren sich an markanten Plätzen im Kirchenraum und erzählen über ihr Leben und ihren Glauben in Verbindung mit dem gewählten Ort. Die Domfrauen machen damit den Dom aus weiblicher Perspektive erlebbar!
Anlässlich der Aktion Familienfasttag luden Landeshauptmann Thomas Stelzer und Paula Wintereder, Vorsitzende der kfb oö, am 1. März 2024 zum traditionellen Benefizsuppenessen unter dem Motto "Gemeinsam für mehr Klimagerechtigkeit" ein.
In der kfb dreht sich in der Fastenzeit alles um das Thema Suppe. Zahlreiche kfb-Gruppen laden im Rahmen der Aktion Familienfasttag zu Fastensuppenessen ein, bieten Suppe im Glas zum Mitnehmen an und gestalten Gottesdienste. Sie wollen die Zeit des Verzichtes und des überlegten Tuns ganz bewusst nutzen, um die globale Verbundenheit zu stärken.
Die Frauenreise der Katholischen Frauenbewegung Österreichs von 7. bis 12. Juli 2024 führt an den Rhein und zu den wichtigsten Wirkungsstätten der bedeutenden Heiligen. Anmeldeschluss ist der 1. März 2024!
Für die Mutter-Kind-Wochen und Oma-Enkelkinder-Tage der kfb oö suchen wir Kinderbetreuer:innen ab 16 Jahren. Wir bieten Aufwandsentschädigung über Freien Dienstvertrag, Freie Unterkunft und Verpflegung sowie Fahrtkostenerstattung.